Rücknahme der Änderungen für den Schul-und Unterrichtsbetrieb ab dem 22.03.2021
Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen werden die angekündigten Veränderungen bezüglich der Präsenzbeschulung wieder zurückgenommen. Der Wechselunterricht findet bis zu den Osterferien weiterhin in der bisherigen Form statt:
- Jahrgangsstufen 5/6: Wechselunterricht in geteilten Gruppen im A- und B-Wochenmodell mit Streaming des Präsenzunterrichts für die Distanzlerner zu Hause
- Q-Phase: Präsenzunterricht unter Einhaltung der Abstandsregeln in großen Räumen
- Jahrgangsstufen 7 bis 10 und E-Phase: Distanzunterricht in Videoform bzw. mit Videoanteilen
Klausurtermine:
An den geänderten Klausurterminen für die Q-Phase wird festgehalten, um die Schülerinnen und Schüler nicht erneut durch Zurücknahme von Änderungen zu belasten.
Einteilung in A-/B-Gruppen:
Die Einteilung der Klassen in A-/B-Gruppen nach den vorgegebenen Kriterien wird für die weitere Planung eines möglichen Wechselunterrichts nach Ostern trotzdem erfolgen und den Klassen in den nächsten Tagen mitgeteilt.
Auf folgende Punkte weisen wir noch einmal gesondert hin:
Mund-Nasen-Schutz im Sportunterricht:Auf der Grundlage der Planungsszenarien für die Schulorganisation im Schuljahr 2020/21, VS 7, vom 29.09.2020 gilt für den Schulsport im Wechselmodell mit festen, geteilten Lerngruppen, dass
- ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden muss.
- Mund-Nase-Bedeckung im Sportunterricht ober bei außerunterrichtlichen Sportangeboten nicht notwendig ist, nur auf Wegen, sofern ein Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
- in Umkleidekabinen sowie auf Unterrichtswegen (z.B. zum Sportplatz) Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
Trinken während des Unterrichts:
Das Tragen von Masken erhöht den Trinkbedarf bei Schülerinnen und Schülern ebenso wie bei Lehrkräften. Um Unterrichtsstörungen zu vermeiden, ist es erlaubt, bei Einhaltung des Mindestabstands, der durch die Sitzordnung sichergestellt ist, bei Bedarf im Unterricht zu trinken. In den 5-Minuten-Pausen ist das Essen und Trinken nur im Freien gestattet, da hier der einzuhaltende Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann. Das Absetzen der Maske ist außerhalb des Schulgebäudes nur zum Essen und Trinken gestattet.