{"id":30545,"date":"2021-08-27T15:16:50","date_gmt":"2021-08-27T13:16:50","guid":{"rendered":"https:\/\/franziskanergymnasium-kreuzburg.de\/cms\/?p=30545"},"modified":"2021-08-27T15:17:56","modified_gmt":"2021-08-27T13:17:56","slug":"praeventionswochen-und-testpflicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/franziskanergymnasium-kreuzburg.de\/cms\/praeventionswochen-und-testpflicht\/","title":{"rendered":"Pr\u00e4ventionswochen und Testpflicht"},"content":{"rendered":"<p>Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung bekanntgegeben, dass Impfungen von Kindern und Jugendlichen gegen das Coronavirus ab 12 Jahren m\u00f6glich sind. Seit dem 16.8.2021 hat die STIKO eine Impfempfehlung f\u00fcr Kinder ab 12 Jahren ausgesprochen. <br>\r\nBereits vor den Sommerferien hat sich gezeigt, dass einige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler unserer Schule eine Erstimpfung erhalten haben und teilweise auch schon vollst\u00e4ndig geimpft sind. Um den Schulbetrieb unabh\u00e4ngig von der Frage, ob ein Kind geimpft ist oder nicht, sicher aufrecht erhalten zu k\u00f6nnen, besteht weiterhin an Schulen die Testpflicht. Sie beschr\u00e4nkt sich jedoch auf die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die weder den Nachweis \u00fcber eine vollst\u00e4ndige Corona-Schutzimpfung (Erst- und Zweitimpfung; die Zweitimpfung liegt mindestens 2 Wochen zur\u00fcck) noch einen Genesenen-Nachweis (Personen, die nachweislich in Form eines positiven PCR-Testergebnisses eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zur\u00fcckliegt) erbringen k\u00f6nnen oder zu jedem Testtermin einen g\u00fcltigen B\u00fcrgertest vorlegen.<br>\r\nDie ersten beiden Wochen nach den Sommerferien sind \u201ePr\u00e4ventionswochen\u201c. In dieser Zeit m\u00fcssen alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie die Lehrkr\u00e4fte &#8211; auch am Sitzplatz &#8211; eine medizinische Maske tragen. Au\u00dferhalb des Schulgeb\u00e4udes k\u00f6nnen die Masken abgesetzt werden (Maskenpause), wenn ausreichend Abstand eingehalten wird. <br>\r\nW\u00e4hrend der Pr\u00e4ventionswochen werden alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie die Lehrkr\u00e4fte dreimal pro Woche (Montag\/Mittwoch\/Freitag) getestet. Die erste Testung erfolgt somit am ersten Schultag: Montag, den 30.8.2021. <br>\r\nUm ausreichend Tests f\u00fcr die Durchf\u00fchrung an unserer Schule anfordern und bereithalten zu k\u00f6nnen, ben\u00f6tigen wir einmalig die entsprechenden Nachweise von allen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, die nicht testpflichtig sind. Dies gilt auch f\u00fcr Lernende, die bereits einen Nachweis vor den Sommerferien vorgelegt haben. <\/p><p>\r\n\r\nHierzu gibt es zwei alternative Vorgehensweisen: <br><ul>\r\n\r\n \r\n\t<li>Schicken Sie bis Freitag, den 27.8.2021, den eingescannten Nachweis der zweiten Impfung mit Impfdatum (Impfpass oder Covid-Zertifikat der EU) bzw. den Genesenen-Nachweis (s.o.) an die aktuelle Klassenleitung bzw. die Tutorin\/den Tutor Ihres Kindes. Die Dienst-E-Mail-Adressen finden Sie auf der Homepage unserer Schule unter \u201eService\u201c\/\u201eLehrerliste\u201c.<\/li>\r\n\r\n\t<li>Geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag den Nachweis des vollst\u00e4ndigen Impfschutzes (Impfpass oder Covid-Zertifikat der EU) bzw. den Genesenen-Nachweis (s.o.) mit in die Schule. M\u00f6glich ist auch das Vorzeigen des digitalen Impfnachweises mit der Corona-Warn-App bzw. mit der CovPass-App \u00fcber das Handy. Mehr Informationen des Bundesministeriums f\u00fcr Gesundheit zum digitalen Impfausweis finden Sie unter <a href=\"https:\/\/www.zusammengegencorona.de\/\">zusammengegen corona.de<\/a>. <\/li><\/ul>\r\n\r\n<\/p>\r\n\r\n\r\nSollte ein vollst\u00e4ndiger Impfschutz in den n\u00e4chsten Wochen und Monaten erfolgen, besteht die M\u00f6glichkeit, das Impfzertifikat in Papierform oder digital zur Dokumentation in der Bibliothek vorzuzeigen, um von der Testpflicht befreit zu werden. <\/p><p>\r\nIm Anschluss an die beiden Pr\u00e4ventionswochen wird \u2013 wie gewohnt \u2013 zweimal w\u00f6chentlich ein Selbsttest an der Schule durchgef\u00fchrt. F\u00fcr alle testpflichtigen Lernenden besteht weiterhin die M\u00f6glichkeit, anstelle der Selbsttestung in der Schule einen g\u00fcltigen B\u00fcrgertest vorzulegen.<br>\r\nSollte Ihr Kind den Selbsttest an der Schule vers\u00e4umen (z.B. wegen Versp\u00e4tung oder aufgrund von Krankheit), so ist es verpflichtet, sich eigenverantwortlich bei Wiederaufnahme des Unterrichts in der Bibliothek zu melden, um den Nachweis eines B\u00fcrgertests vorzulegen bzw. dort den Selbsttest durchzuf\u00fchren. <br>\r\nAlle hessischen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler erhalten nach den Ferien ein Testnachweisheft, in das die negativen Testergebnisse aus der Schule eingetragen werden. Dieses Testnachweisheft soll f\u00fcr eine kleine Erleichterung im Alltag und bei den Freizeitaktivit\u00e4ten sorgen. Der dort vermerkte negative Nachweis kann dann auch im privaten Bereich verwendet werden, wenn die Vorlage eines Testergebnisses erforderlich ist. Die Vorlage dieses Testnachweishefts in Kombination mit einem Sch\u00fclerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt f\u00fcr Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen z. B. beim Besuch eines Kinos oder eines Restaurants als negativer Testnachweis genutzt werden. Im Testnachweisheft ist der Name der Sch\u00fclerin oder des Sch\u00fclers, der Name der Schule sowie jeweils der Tag der Selbsttestung angegeben.\r\n<\/p><p>\r\nF\u00fcr die Schulen bedeuten diese Schutzma\u00dfnahmen einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand, den es gilt, mit dem zur Verf\u00fcgung stehenden Personal umzusetzen. Wir bitten daher um Verst\u00e4ndnis, dass wir nicht alle individuellen W\u00fcnsche und Bed\u00fcrfnisse ber\u00fccksichtigen k\u00f6nnen, und hoffen auf Ihre Unterst\u00fctzung und die Zuverl\u00e4ssigkeit unserer Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler. \r\n<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung bekanntgegeben, dass Impfungen von Kindern und Jugendlichen gegen das Coronavirus ab 12 Jahren m\u00f6glich sind. Seit dem 16.8.2021 hat die STIKO eine Impfempfehlung f\u00fcr Kinder ab 12 Jahren ausgesprochen. Bereits vor den Sommerferien hat sich gezeigt, dass einige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler unserer Schule eine Erstimpfung erhalten haben und teilweise auch schon vollst\u00e4ndig geimpft sind. Um den Schulbetrieb unabh\u00e4ngig von der Frage, ob ein Kind geimpft ist oder nicht, sicher aufrecht erhalten zu k\u00f6nnen, besteht weiterhin an Schulen die Testpflicht. Sie beschr\u00e4nkt sich jedoch auf die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die weder den Nachweis \u00fcber eine vollst\u00e4ndige Corona-Schutzimpfung (Erst- und Zweitimpfung; die Zweitimpfung liegt mindestens 2 Wochen zur\u00fcck) noch einen Genesenen-Nachweis (Personen, die nachweislich in Form eines positiven PCR-Testergebnisses eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zur\u00fcckliegt) erbringen k\u00f6nnen oder zu jedem Testtermin einen g\u00fcltigen B\u00fcrgertest vorlegen. Die ersten beiden Wochen nach den Sommerferien sind \u201ePr\u00e4ventionswochen\u201c. In dieser Zeit m\u00fcssen alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie die Lehrkr\u00e4fte &#8211; auch am Sitzplatz &#8211; eine medizinische Maske tragen. Au\u00dferhalb des Schulgeb\u00e4udes k\u00f6nnen die Masken abgesetzt werden (Maskenpause), wenn ausreichend Abstand eingehalten wird. W\u00e4hrend der Pr\u00e4ventionswochen werden alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie die Lehrkr\u00e4fte dreimal pro Woche (Montag\/Mittwoch\/Freitag) getestet. Die erste Testung erfolgt somit am ersten Schultag: Montag, den 30.8.2021. Um ausreichend Tests f\u00fcr die Durchf\u00fchrung an unserer Schule anfordern und bereithalten zu k\u00f6nnen, ben\u00f6tigen wir einmalig die entsprechenden Nachweise von allen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, die nicht testpflichtig sind. Dies gilt auch f\u00fcr Lernende, die bereits einen Nachweis vor den Sommerferien vorgelegt haben. Hierzu gibt es zwei alternative Vorgehensweisen: Schicken Sie bis Freitag, den 27.8.2021, den eingescannten Nachweis der zweiten Impfung mit Impfdatum (Impfpass oder Covid-Zertifikat der EU) bzw. den Genesenen-Nachweis (s.o.) an die aktuelle Klassenleitung bzw. die Tutorin\/den Tutor Ihres Kindes. Die Dienst-E-Mail-Adressen finden Sie auf der Homepage unserer Schule unter \u201eService\u201c\/\u201eLehrerliste\u201c. Geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag den Nachweis des vollst\u00e4ndigen Impfschutzes (Impfpass oder Covid-Zertifikat der EU) bzw. den Genesenen-Nachweis (s.o.) mit in die Schule. M\u00f6glich ist auch das Vorzeigen des digitalen Impfnachweises mit der Corona-Warn-App bzw. mit der CovPass-App \u00fcber das Handy. Mehr Informationen des Bundesministeriums f\u00fcr Gesundheit zum digitalen Impfausweis finden Sie unter zusammengegen corona.de. Sollte ein vollst\u00e4ndiger Impfschutz in den n\u00e4chsten Wochen und Monaten erfolgen, besteht die M\u00f6glichkeit, das Impfzertifikat in Papierform oder digital zur Dokumentation in der Bibliothek vorzuzeigen, um von der Testpflicht befreit zu werden. Im Anschluss an die beiden Pr\u00e4ventionswochen wird \u2013 wie gewohnt \u2013 zweimal w\u00f6chentlich ein Selbsttest an der Schule durchgef\u00fchrt. F\u00fcr alle testpflichtigen Lernenden besteht weiterhin die M\u00f6glichkeit, anstelle der Selbsttestung in der Schule einen g\u00fcltigen B\u00fcrgertest vorzulegen. Sollte Ihr Kind den Selbsttest an der Schule vers\u00e4umen (z.B. wegen Versp\u00e4tung oder aufgrund von Krankheit), so ist es verpflichtet, sich eigenverantwortlich bei Wiederaufnahme des Unterrichts in der Bibliothek zu melden, um den Nachweis eines B\u00fcrgertests vorzulegen bzw. dort den Selbsttest durchzuf\u00fchren. Alle hessischen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler erhalten nach den Ferien ein Testnachweisheft, in das die negativen Testergebnisse aus der Schule eingetragen werden. Dieses Testnachweisheft soll f\u00fcr eine kleine Erleichterung im Alltag und bei den Freizeitaktivit\u00e4ten sorgen. Der dort vermerkte negative Nachweis kann dann auch im privaten Bereich verwendet werden, wenn die Vorlage eines Testergebnisses erforderlich ist. 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