{"id":32116,"date":"2022-02-03T18:59:34","date_gmt":"2022-02-03T17:59:34","guid":{"rendered":"https:\/\/franziskanergymnasium-kreuzburg.de\/cms\/?p=32116"},"modified":"2022-02-03T18:59:34","modified_gmt":"2022-02-03T17:59:34","slug":"zuschaltung-zum-unterricht-und-neue-corona-regelung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/franziskanergymnasium-kreuzburg.de\/cms\/zuschaltung-zum-unterricht-und-neue-corona-regelung\/","title":{"rendered":"Zuschaltung zum Unterricht und neue Corona-Regelung"},"content":{"rendered":"<p>In einem Schreiben informiert die Schulleitung \u00fcber die M\u00f6glichkeit zur Zuschaltung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern in Isolation oder Quarant\u00e4ne zum Unterricht sowie zum Umgang mit Corona-Infektionen und positiven Schnelltests: <\/p><p>\r\n\r\n<em>Sehr geehrte Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Eltern und Kolleginnen und Kollegen, <\/p><p>\r\nwir freuen uns, dass das erste Schulhalbjahr trotz der Entwicklung der Corona-Zahlen komplett in Pr\u00e4senzform stattfinden konnte, und m\u00f6chten Sie nun \u00fcber die aktuellen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr das zweite Halbjahr informieren. <\/p><p>\r\n<strong>Zuschaltung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern in Quarant\u00e4ne zum Unterricht<\/strong> <\/p><p>\r\nMit den hohen Inzidenzen steigen in vielen Klassen die Anzahlen der fehlenden Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler. Unterrichtsmaterialien werden in den allermeisten F\u00e4llen auf digitalem Wege zur Verf\u00fcgung gestellt oder erreichen die Erkrankten \u00fcber die organisierten \u201eK\u00fcmmerer\u201c in den Klassen. Die durch Quarant\u00e4ne verursachten langen Fehlzeiten erschweren jedoch das erforderliche zeitnahe Nacharbeiten von Unterrichtsinhalten bzw. die parallele Erarbeitung des Stoffs anhand der Unterrichtsmaterialien, sofern es der Krankheitszustand zul\u00e4sst.  <\/p><p>\r\nSeit den Sommerferien kam es durch die intensive Nutzung von Sch\u00fclerendger\u00e4ten mit E-Books und Austauschplattplattformen immer wieder zu Lastspitzen, die unsere Infrastruktur teilweise bis an die Leistungsgrenze gebracht haben. Nach dem Ausbau unseres Netzwerks und unserer Internetanbindung in der vorletzten Woche konnten wir in den vergangenen Tagen eine deutliche Entspannung beobachten. Daher haben wir entschieden, die uns zur Verf\u00fcgung stehenden technischen Mittel erweitert einzusetzen und ein Streaming zus\u00e4tzlich zum digital gest\u00fctzten Unterricht zuzulassen.  <\/p><p>\r\nAb Montag, dem 7. Februar 2022, bieten wir allen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, die sich in Quarant\u00e4ne oder Isolation befinden, an, dem Unterricht online zu folgen. Dies bedeutet, dass die Lehrkr\u00e4fte zu Beginn der Stunde \u00fcber Teams eine im Klassenkalender geplante Sitzung er\u00f6ffnen. Dieser Sitzung k\u00f6nnen sich die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler von zu Hause zuschalten.  <\/p><p>\r\nDer Unterricht findet jedoch auch weiterhin in gewohnter Weise f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Klassenraum statt, sodass die sich in h\u00e4uslicher Quarant\u00e4ne\/Isolation befindenden Lernenden nur \u201eh\u00f6rend\u201c teilnehmen k\u00f6nnen. Eine Einbindung in das Unterrichtsgeschehen kann nicht vorausgesetzt werden. Die \u201epassive\u201c Teilnahme am Unterricht von zu Hause aus ist freiwillig und nur f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler vorgesehen, die sich in Quarant\u00e4ne oder Isolation befinden und keine k\u00f6rperlichen Krankheitssymptome aufweisen. Im Fokus steht die Gesundung des Kindes. Eine Benotung von Sch\u00fclerleistungen ist im Zeitraum der Quarant\u00e4ne bzw. der Krankschreibung nicht zul\u00e4ssig. \r\nW\u00e4hrend des Streamens wird die Kamera auf den Platz der Lehrkraft am Lehrerpult ausgerichtet sein, nicht in den Klassenraum hinein oder auf einzelne Mitsch\u00fclerinnen oder Mitsch\u00fcler.  <\/p><p>\r\nWir weisen darauf hin, dass ein Mitschneiden von Unterrichtssequenzen ausdr\u00fccklich untersagt ist und der Mediennutzungsordnung widerspricht. Bei Zuwiderhandlungen muss mit schulrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.  <\/p><p>\r\nWir hoffen, dass wir mit dieser Ma\u00dfnahme die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die durch Quarant\u00e4ne oder Covid-19-Infektion dem Unterricht fernbleiben m\u00fcssen, bestm\u00f6glich unterst\u00fctzen k\u00f6nnen.  <\/p><p>\r\n\r\n\r\n<strong>Umgang mit Corona-Infektionen und positiven Schnelltests<\/strong> <\/p><p>\r\nDie Flut an Regelungen zum Verfahren mit Corona-Infektionen an Schulen, die w\u00f6chentlich vom Kulturministerium und dem Main-Kinzig-Kreis herausgegeben werden, erfordert immer wieder Aktualisierungen f\u00fcr unseren t\u00e4glichen Umgang damit und erzeugt zugleich Unsicherheiten innerhalb der Familien. Daher m\u00f6chten wir Sie \u00fcber den derzeitigen Stand an der Kreuzburg informieren: \r\n<ol>\r\n\r\n\t<li>Positiver Schnelltest an der Schule<br>\r\nSch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit einem positiven Selbsttest werden umgehend vor Ort isoliert und von den Eltern abgeholt. Dar\u00fcber hinaus lassen wir auch enge Kontaktpersonen abholen. Hierzu z\u00e4hlen Geschwisterkinder sowie Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die in den vorausgegangen zwei Tagen engen und ungesch\u00fctzten (d.h. ohne Maske) Kontakt mit der\/dem infizierten Lernenden hatten (z.B. Spielen in geschlossenen R\u00e4umen) oder etwa Teil einer Fahrgemeinschaft mit eben dieser\/diesem waren. <br><br>\r\n\r\n<strong>Schul-Besuchsverbot und Freitestung<\/strong><br>\r\nSch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit einem positiven Selbsttest erhalten eine Best\u00e4tigung von der Schule und m\u00fcssen einen PCR-Test privat organisieren. \r\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\"><li>F\u00e4llt der PCR-Test negativ aus, d\u00fcrfen sie am Unterricht wieder teilnehmen. Der Nachweis muss im Sekretariat vorgelegt werden. <\/li>\r\n\r\n\t<li>F\u00e4llt der PCR-Test positiv aus, gilt f\u00fcr die bzw. den Infizierten sowie f\u00fcr Geschwisterkinder (Hausangeh\u00f6rige) ein Schul-Besuchsverbot (eine Quarant\u00e4ne) von 10 Tagen. Dieses kann nach 7 Tagen (f\u00fcr die infizierte Person) bzw. nach 5 Tagen (f\u00fcr Geschwisterkinder) durch eine Freitestung mit B\u00fcrgertest verk\u00fcrzt werden kann.\r\n<u>F\u00fcr unsere Schule gilt ab sofort: <\/u><br>\r\nAndere o.g. enge <strong>Kontaktpersonen <\/strong>(Spielkameraden\/-innen oder Mitglieder von Fahrgemeinschaften etc.) d\u00fcrfen am folgenden (zweiten) Tag die Schule nicht betreten und erst am dritten Tag mit einem negativen B\u00fcrgertestnachweis wieder am Unterricht teilnehmen, sofern sie frei von Symptomen sind.<\/li>\r\n <\/li><\/ol>\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\t<li>Positiver Corona-Fall im Haushalt<br>\r\nLiegt bei einem Haushaltsangeh\u00f6rigen einer Sch\u00fclerin\/eines Sch\u00fclers ein positiver Schnelltest vor, muss die Sch\u00fclerin\/der Sch\u00fcler dem Unterricht fernbleiben, bis sich das Ergebnis best\u00e4tigt bzw. nicht best\u00e4tigt hat. Im Falle einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion gilt f\u00fcr 10 Tage Schulbesuchsverbot, das nach 5 Tagen durch eine Freitestung (B\u00fcrgertest ist ausreichend) aufgehoben werden kann. Der Nachweis ist im Sekretariat vorzuzeigen. Voraussetzung f\u00fcr den Schulbesuch ist immer, dass keine Symptome vorliegen. \r\nFindet im Zeitraum der Quarant\u00e4ne eine weitere Covid-19-Ansteckung im selben Haushalt statt, verl\u00e4ngert sich die Quarant\u00e4ne\/das Schulbesuchsverbot nicht erneut. <\/em><\/li>\r\n\r\n<\/ol><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"In einem Schreiben informiert die Schulleitung \u00fcber die M\u00f6glichkeit zur Zuschaltung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern in Isolation oder Quarant\u00e4ne zum Unterricht sowie zum Umgang mit Corona-Infektionen und positiven Schnelltests: Sehr geehrte Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Eltern und Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns, dass das erste Schulhalbjahr trotz der Entwicklung der Corona-Zahlen komplett in Pr\u00e4senzform stattfinden konnte, und m\u00f6chten Sie nun \u00fcber die aktuellen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr das zweite Halbjahr informieren. 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Nach dem Ausbau unseres Netzwerks und unserer Internetanbindung in der vorletzten Woche konnten wir in den vergangenen Tagen eine deutliche Entspannung beobachten. Daher haben wir entschieden, die uns zur Verf\u00fcgung stehenden technischen Mittel erweitert einzusetzen und ein Streaming zus\u00e4tzlich zum digital gest\u00fctzten Unterricht zuzulassen. Ab Montag, dem 7. Februar 2022, bieten wir allen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, die sich in Quarant\u00e4ne oder Isolation befinden, an, dem Unterricht online zu folgen. Dies bedeutet, dass die Lehrkr\u00e4fte zu Beginn der Stunde \u00fcber Teams eine im Klassenkalender geplante Sitzung er\u00f6ffnen. Dieser Sitzung k\u00f6nnen sich die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler von zu Hause zuschalten. Der Unterricht findet jedoch auch weiterhin in gewohnter Weise f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Klassenraum statt, sodass die sich in h\u00e4uslicher Quarant\u00e4ne\/Isolation befindenden Lernenden nur \u201eh\u00f6rend\u201c teilnehmen k\u00f6nnen. Eine Einbindung in das Unterrichtsgeschehen kann nicht vorausgesetzt werden. Die \u201epassive\u201c Teilnahme am Unterricht von zu Hause aus ist freiwillig und nur f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler vorgesehen, die sich in Quarant\u00e4ne oder Isolation befinden und keine k\u00f6rperlichen Krankheitssymptome aufweisen. Im Fokus steht die Gesundung des Kindes. Eine Benotung von Sch\u00fclerleistungen ist im Zeitraum der Quarant\u00e4ne bzw. der Krankschreibung nicht zul\u00e4ssig. W\u00e4hrend des Streamens wird die Kamera auf den Platz der Lehrkraft am Lehrerpult ausgerichtet sein, nicht in den Klassenraum hinein oder auf einzelne Mitsch\u00fclerinnen oder Mitsch\u00fcler. 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Daher m\u00f6chten wir Sie \u00fcber den derzeitigen Stand an der Kreuzburg informieren: Positiver Schnelltest an der Schule Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit einem positiven Selbsttest werden umgehend vor Ort isoliert und von den Eltern abgeholt. Dar\u00fcber hinaus lassen wir auch enge Kontaktpersonen abholen. Hierzu z\u00e4hlen Geschwisterkinder sowie Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die in den vorausgegangen zwei Tagen engen und ungesch\u00fctzten (d.h. ohne Maske) Kontakt mit der\/dem infizierten Lernenden hatten (z.B. Spielen in geschlossenen R\u00e4umen) oder etwa Teil einer Fahrgemeinschaft mit eben dieser\/diesem waren. Schul-Besuchsverbot und Freitestung Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit einem positiven Selbsttest erhalten eine Best\u00e4tigung von der Schule und m\u00fcssen einen PCR-Test privat organisieren. F\u00e4llt der PCR-Test negativ aus, d\u00fcrfen sie am Unterricht wieder teilnehmen. Der Nachweis muss im Sekretariat vorgelegt werden. F\u00e4llt der PCR-Test positiv aus, gilt f\u00fcr die bzw. den Infizierten sowie f\u00fcr Geschwisterkinder (Hausangeh\u00f6rige) ein Schul-Besuchsverbot (eine Quarant\u00e4ne) von 10 Tagen. Dieses kann nach 7 Tagen (f\u00fcr die infizierte Person) bzw. nach 5 Tagen (f\u00fcr Geschwisterkinder) durch eine Freitestung mit B\u00fcrgertest verk\u00fcrzt werden kann. F\u00fcr unsere Schule gilt ab sofort: Andere o.g. enge Kontaktpersonen (Spielkameraden\/-innen oder Mitglieder von Fahrgemeinschaften etc.) d\u00fcrfen am folgenden (zweiten) Tag die Schule nicht betreten und erst am dritten Tag mit einem negativen B\u00fcrgertestnachweis wieder am Unterricht teilnehmen, sofern sie frei von Symptomen sind. Positiver Corona-Fall im Haushalt Liegt bei einem Haushaltsangeh\u00f6rigen einer Sch\u00fclerin\/eines Sch\u00fclers ein positiver Schnelltest vor, muss die Sch\u00fclerin\/der Sch\u00fcler dem Unterricht fernbleiben, bis sich das Ergebnis best\u00e4tigt bzw. nicht best\u00e4tigt hat. 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