Die Klassengemeinschaftsstunde
Eine wöchentliche Gemeinschaftsstunde ist fester Bestandteil der Stundenpläne der Klassen 5 , 6 und 7. Sie gehört zum Aufgabenbereich des Klassenlehrers. Zu empfehlen ist ihre Platzierung an den Wochenanfang oder das Wochenende. Die GS soll als "angewandte Sozialkundestunde" oder als Gelegenheit zur "Einübung demokratischer Verhaltensweisen" verstanden werden. In ihr sollen gruppendynamische Prozesse und Selbsterfahrung der Schüler stärker als im Fachunterricht gefördert werden. Folgende Feinziele werden angestrebt:

  • Zuhören können
  • Rücksichtnahme einüben
  • Selbstdisziplin erlernen
  • Verantwortung übernehmen
  • gemeinsam entscheiden lernen und demokratische Entscheidungen akzeptieren
  • Kritik sachlich und konstruktiv gestalten und ertragen können
  • Aufgabenverteilungen und Ämterwahlen als Einübung demokratischer Mitwirkung verstehen
  • Absprachen festlegen und einhalten
  • mit Regelverstößen umgehen können.

Der ideale Verlauf einer GS kann wie folgt aussehen:

  • Sammeln der zu behandelnden Theme
  • Ordnen der Themen nach ihrer Dringlichkeit in einer Tagesordnung
  • Diskussion der einzelnen Themen; Festlegung und Protokollierung von Vereinbarungen und Verantwortlichkeiten
  • Freiraum (z. B. für Spiele oder andere Aktivitäten in der Klassengemeinschaft)

Nach einer gewissen Anlaufzeit geht die Diskussionsleitung fest in die Hand der beiden Klassensprecher über, die von den Paten unterstützt werden können. Der Klassenlehrer, der nur als "Notbremse" eingreift, beteiligt sich an den Gesprächen wie jedes andere Mitglied der Klassengemeinschaft, d. h. er muss sich melden und warten, bis ihm das Wort erteilt wird. Ein gewählter Protokollführer protokolliert und sammelt die Ergebnisse in einer Protokollmappe. Eine positive Rückmeldung des Klassenlehrers zu Beginn jeder GS erhöht die Motivation der Schüler und ihre Bereitschaft, sich konstruktiv einzubringen.

Die Inhalte der GS sind äußerst vielfältig:

  • der Kummerkasten (anonyme Problembriefe)
  • Gestaltung des Klassenraumes
  • Wandertage und Feste
  • Vergabe von Ämtern
  • Sitzplan
  • Klassenkasse
  • Klassenbibliothek
  • Störungen und Konflikte
  • Probleme mit Lehrern
  • Sportveranstaltungen
  • Aufstellung von Klassenregeln
  • sinnvolle Sanktionierung von Regelverletzungen
  • SV-Angelegenheiten
  • uvm.

Die Patinnen und Paten sollen nach Möglichkeit an den GS ihrer Patenklasse teilnehmen. Sie können die Klassensprecherinnen und Klassensprecher dabei unterstützen, die in der Klasse anstehenden Probleme und Fragen und ihre SV-Angelegenheiten vorzutragen und zu diskutieren, unbeschadet des § 11 Abs. 5 der SV-Ordnung (SV-Stunde). Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer können den Patinnen und Paten die Aufsicht während einzelner Gemeinschaftsstunden oder Teilen davon übertragen. Die GS steht grundsätzlich der Pflege der o. g. Ziele zur Verfügung und wird vom Klassenlehrer nicht für Fachunterricht genutzt.