30.03.2023
Mit Wirkung vom 8. April 2023 sind alle Corona-Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung sowie alle verbliebenen Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb aufgehoben. Dies teilt der Kultusminister Hessen in einem Schreiben vom 29. März 2023 allen Eltern und Sorgeberechtigten sowie allen volljährigen Schülerinnen und Schüler in Hessen mit.
Die Schulen erhalten in Kürze einen aktualisierten allgemeinen Rahmen-Hygieneplan.
01.01.2023
Das Hessische Kultusministerium hat in einer Broschüre einen Wegweiser zum Umgang mit Corona an Schulen erstellt. Die aktuellen Informationen zum Stand 01. Januar 2023 könnern hier nachgelesen werden.
23.11.2022
Nach der ab Mittwoch, dem 23. November 2022, geltenden Fassung der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung gelten an Schulen ab sofort folgende Regelungen:
Schülerinnen und Schüler(n), bei denen aufgrund eines positiven Antigen-Selbsttests oder eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen ist,
- müssen sich nicht mehr absondern;
- wird jedoch dringend empfohlen, sich für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests zu Hause abzusondern. Diese Empfehlung gilt auch nach Ablauf der fünf Tage weiter, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, maximal jedoch für zehn Tage. Schülerinnen und Schüler sind in diesem Zeitraum von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit und nehmen am Distanzunterricht teil, solange keine Krankmeldung vorliegt;
- sind in allen Jahrgangsstufen, wenn sie trotzdem am schulischen Präsenzbetrieb teilnehmen, für die Dauer von fünf Tagen nach der Positivtestung dazu verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske in der Schule zu tragen;
- ist die Teilnahme an musik- und sportpraktischen Übungen mit Maske freigestellt, dies gilt auch für entsprechende praktische Übungen im Fach Darstellendes Spiel;
- dürfen die Maske bei der Nahrungsaufnahme abnehmen, wobei auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten ist.
Positiv getesteten Schülerinnen und Schülern wird dringend empfohlen, von einer Teilnahme an mehrtägigen Schulfahrten abzusehen. Falls sie sich dennoch für eine Teilnahme entscheiden, ist dies nur gestattet, wenn dies im Einklang mit den jeweils geltenden infektionsschutzrechtlichen Regelungen möglich ist, insbesondere also unter Beachtung der Regelungen zum Tragen von Masken; andernfalls besuchen sie während der Dauer der Schulfahrt den Unterricht anderer Klassen oder Kurse. Bei Übernachtung in Mehrbettzimmern kann, wenn sich nicht ausschließlich infizierte Personen darin befinden, nicht davon ausgegangen werden, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske erfüllt werden kann; dementsprechend ist in diesem Falle eine Teilnahme des bzw. der Infizierten nicht möglich.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht für die Dauer der freiwilligen Absonderung setzt voraus, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen, Schüler oder Studierenden bzw. die betroffenen Lehrkräfte die Schule unverzüglich von der Feststellung der Infektion informieren. Es genügt dabei die Erklärung, dass die betreffende Person positiv getestet wurde.
Wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, gelten die oben genannten Empfehlungen und Vorgaben nicht mehr.
Die Teststrategie an Schulen bleibt unverändert. Das Land stellt den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften und in den Schulen Tätigen weiterhin Antigen-Selbsttests für die häusliche Testung zur Verfügung, sofern sie – oder im Fall minderjähriger Schülerinnen und Schüler deren Eltern – es wünschen; die Verwendung dieser Tests ist freiwillig. Die Teilnahme am schulischen Präsenzbetrieb ist seit dem 1. Mai 2022 nicht mehr davon abhängig, dass ein negativer Testnachweis vorliegt. Damit stehen die Schulen und Lehrkräfte nicht in der Verantwortung, Schülerinnen und Schüler zu testen oder regelhaft Testnachweise zu verlangen.
Die vollständigen Informationen können im Schulschreiben des Hessischen Kultusministeriums hier nachgelesen werden.
11.11.2022
Vielfach wurde der Wunsch an das Hessische Kultusministerium herangetragen, die aktuell relevanten Informationen zum Umgang mit Corona an Schulen noch nutzerfreundlicher in einem Dokument zur Verfügung zu stellen. Diesem Anliegen ist das Hessische Kultusministerium mit dem neuen „Wegweiser zum Umgang mit Corona an Schulen“ gerne nachgekommen.
Der „Wegweiser“ für die ganze Schulgemeinde bündelt Informationen, die Ihnen bereits bekannt sind und beinhaltet unter anderem die Verlinkungen zum angepassten Hygieneplan und zum aktualisierten „Leitfaden Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ und ist unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/corona/dokumente-zur-unterrichtsorganisation abrufbar. Geplant ist, etwaige künftige Aktualisierungen direkt dort vorzunehmen. Es sollte daher durch regelmäßiges Aufrufen des Links überprüft werden, ob es Aktualisierungen zu diesen Dokumenten gibt.
18.10.2022
In einem Schreiben vom 18. Oktober 2022 teilt der Kultusminister mit, dass aktuell Präsenzunterricht ohne Maskenpflicht gilt, natürlich mit der Möglichkeit, freiwillig Mund und Nase zu bedecken: „Auch weiterhin werden den Schülerinnen und Schülern sowie dem schulischen Personal Antigen-Selbsttests zur freiwilligen Verwendung im häuslichen Umfeld zur Verfügung gestellt. Vor den Herbstferien erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal das Angebot, drei Antigen-Selbsttests mit nach Hause zu nehmen, um sich in den letzten Tagen der Herbstferien und am Morgen des ersten Schultags nach den Ferien freiwillig zuhause testen zu können. Während der zwei Präventionswochen nach den Herbstferien werden ebenfalls drei Antigen-Selbsttests für eine freiwillige Testung zu Hause angeboten, im Anschluss dann wieder zwei Tests pro Woche.“
Das Schreiben kann hier nachgelesen werden.
19.07.2022
Das Ministerschreiben vom 18. Juli 2022 mit den Planungen zum Schulbeginn am 5. September 2022 kann hier nachgelesen werden.
Entsprechend diesem Schreiben wurden allen Schülerinnen und Schülern vor den Sommerferien fünf Antigen-Selbsttests zur Mitnahme nach Hause angeboten, um sich in den letzten Tagen der Sommerferien und am Morgen des ersten Schultags nach den Ferien freiwillig zuhause testen zu können.
29.04.2022
Das Ministerschreiben vom 28.04.2022 mit aktuellen Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb kann hier nachgelesen werden.
Wichtigste Informationen aus dem Schreiben zum Vorgehen bei positiver Antigen-Selbsttestung:
Die positiv getestete Person verrbleibt ab dem Tag des ersten positiven Testergebnisses („TagNull“) für fünf Tage in Isolation. Die Isolation soll bei andauernden Symptomen eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID-19 mehr bestehen. Bei Symptomfreiheit soll am Distanzunterricht teilgenommen werden.
Haushaltsangehörige und sonstige enge Kontaktpersonen von Infizierten sollen persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen reduzieren. Die Aufforderung zur Kontaktreduzierung im privaten Bereich befreit Schülerinnen und Schüler nicht von der Schulbesuchspflicht. Zudem wird ihnen empfohlen, sich täglich zu testen.
28.04.2022
Ab dem 2. Mai 2022 werden gemäß des Hygieneplans 10.0 des Hessischen Kultusministeriums keine Testungen mehr vor Ort in der Schule durchgeführt. Stattdessen erhalten alle Schülerinnen und Schüler pro Woche je zwei Corona-Tests zur Anwendung zu Hause. Die Tests werden jeweils donnerstags im Rahmen der KL- bzw. TG-Stunde durch die Lehrkräfte ausgegeben. Die Durchführung der Tests ist freiwillig, sie wird jedoch dringend angeraten.
Tritt in einer Klasse ein positiver Fall auf, gilt für die Klasse die Empfehlung, für den Rest der Woche medizinische Masken zu tragen.
Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen halten wir an unserer Regelung fest, dass Schülerinnen und Schüler, in deren Haushalt ein positiver Schnelltest vorliegt, dem Unterricht fernbleiben müssen, bis sich das Ergebnis bestätigt bzw. nicht bestätigt hat. Bestätigt sich die Covid-19-Infektion des Haushaltsangehörigen, gilt für 10 Tage ein Schulbesuchsverbot, das nach 5 Tagen durch eine Freitestung aufgehoben werden kann (Schnelltest eines Testzentrums ist ausreichend). Der Nachweis ist im Sekretariat vorzuzeigen.
Findet im Zeitraum der Quarantäne eine weitere Covid-19-Ansteckung im selben Haushalt statt, verlängert sich die Quarantäne/das Schulbesuchsverbot nicht erneut.
Diese Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig ihres Impf- bzw. Genesenenstatus. Es ist weiterhin möglich, sich bei Symptomfreiheit im Quarantänefall online zum Unterricht zuzuschalten.
02.04.2022
Die Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus vom 29.3.2022 hebt die Maskenpflicht in der Schule auf und empfiehlt lediglich das eigenverantwortliche Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen und in Gedrängesituationen. Jede Person ist angehalten, „bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für den schweren Krankheitsverlauf besteht“, besondere Vorsicht walten zu lassen (§1 der Verordnung).
01.04.2022
Für unsere Schule hat die Schulleitung nach Rücksprache mit dem Träger entschieden, für die Woche vor den Osterferien die Maskenpflicht im Schulgebäude aufrechtzuerhalten. Hintergrund hierfür sind die weiterhin hohen Inzidenzen und die erhebliche Zahl an Positivtestungen hier in der Schule. Durch ein Aufheben der Maskenpflicht in der letzten Woche vor den Osterferien befürchten wir eine Zunahme des Infektionsrisikos, was u.U. eine Erholung in der unterrichtsfreien Zeit deutlich gefährden könnte.Nach wie vor gilt jedoch, dass die Masken abgenommen werden dürfen, sobald man an seinem Platz sitzt.
Zur Minimierung des Ansteckungsrisikos für besonders gefährdete Lehrkräfte bitten wir, weiterhin unserer dringenden Empfehlung nachzukommen, die Maske auch in den entsprechenden Unterrichten aufzubehalten. Wir bedanken uns bei den Lerngruppen, die unserer Bitte bisher ausnahmslos nachgekommen sind.
Nach den Ferien werden wir die dann aktuellen Regelungen bekanntgeben.
Auch in der letzten Schulwoche vor den Ferien behalten wir den gewohnten Rhythmus der Testungen bei. Da am Montag wegen des Betriebsausfluges kein Unterricht stattfindet, werden die Testungen am Mittwoch und am Freitag erfolgen. Wir empfehlen und bitten darum, dass die Schülerinnen und Schüler am Dienstag bereits getestet (Bürgertest oder Selbsttest zu Hause) in die Schule kommen, um das Infektionsrisiko nach einem langen Wochenende minimieren. Vielen Dank!
29.03.2022
Das Ministerschreiben vom 28. März 2022 mit den ab dem 5. April und danach geltenden Coronaregelungen kann hier nachgelesen werden.21.03.2022
Im Schreiben des Hessischen Kultusministers vom 16. März 2022 geht es um Hinweise zum Umgang mit den aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine sowie zum Umgang mit der Covid-19-Pandemie in den Schulen ab dem 21. März 2022. Das Schreiben kann hier nachgelesen werden.
25.02.2022
In einem Schreiben vom 23. Februar 2022 informiert der Kultusminister über die aktuellen Änderungen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb in Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen. Die wesentlichen Änderungen sind:- Die dreimalige Testpflicht pro Woche für nicht geimpfte bzw. nicht genesene Schülerinnen und Schüler bleibt vorerst bestehen. Ab Dienstag, dem 22. Februar 2022, wird jedoch die Dauer des von drei auf fünf Tests pro Woche erhöhten Testrhythmus nach einem Infektionsfall in einer Klasse/Lerngruppe von 14 Tagen auf 7 Tage verkürzt. Auch weiterhin können Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder genesen sind, freiwillig an den Tests in der Schule teilnehmen.
- Ab Montag, dem 7. März 2022, müssen Schülerinnen und Schüler keine Masken mehr am Platz tragen. Sie können selbstverständlich weiterhin freiwillig eine Maske tragen. Dies empfehlen wir auch, wenn ein Infektionsfall in einer Klasse aufgetreten ist. Die Pflicht zum Tragen einer Maske außerhalb des Platzes, beispielsweise auf den Gängen der Schule, bleibt weiterhin bestehen.
03.02.2022
In einem Schreiben informiert die Schulleitung über die Möglichkeit zur Zuschaltung von Schülerinnen und Schülern in Isolation oder Quarantäne zum Unterricht sowie zum Umgang mit Corona-Infektionen und positiven Schnelltests:
Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, Eltern und Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, dass das erste Schulhalbjahr trotz der Entwicklung der Corona-Zahlen komplett in Präsenzform stattfinden konnte, und möchten Sie nun über die aktuellen Maßnahmen für das zweite Halbjahr informieren.
Zuschaltung von Schülerinnen und Schülern in Quarantäne zum Unterricht
Mit den hohen Inzidenzen steigen in vielen Klassen die Anzahlen der fehlenden Schülerinnen und Schüler. Unterrichtsmaterialien werden in den allermeisten Fällen auf digitalem Wege zur Verfügung gestellt oder erreichen die Erkrankten über die organisierten „Kümmerer“ in den Klassen. Die durch Quarantäne verursachten langen Fehlzeiten erschweren jedoch das erforderliche zeitnahe Nacharbeiten von Unterrichtsinhalten bzw. die parallele Erarbeitung des Stoffs anhand der Unterrichtsmaterialien, sofern es der Krankheitszustand zulässt.
Seit den Sommerferien kam es durch die intensive Nutzung von Schülerendgeräten mit E-Books und Austauschplattplattformen immer wieder zu Lastspitzen, die unsere Infrastruktur teilweise bis an die Leistungsgrenze gebracht haben. Nach dem Ausbau unseres Netzwerks und unserer Internetanbindung in der vorletzten Woche konnten wir in den vergangenen Tagen eine deutliche Entspannung beobachten. Daher haben wir entschieden, die uns zur Verfügung stehenden technischen Mittel erweitert einzusetzen und ein Streaming zusätzlich zum digital gestützten Unterricht zuzulassen.
Ab Montag, dem 7. Februar 2022, bieten wir allen Schülerinnen und Schülern, die sich in Quarantäne oder Isolation befinden, an, dem Unterricht online zu folgen. Dies bedeutet, dass die Lehrkräfte zu Beginn der Stunde über Teams eine im Klassenkalender geplante Sitzung eröffnen. Dieser Sitzung können sich die Schülerinnen und Schüler von zu Hause zuschalten.
Der Unterricht findet jedoch auch weiterhin in gewohnter Weise für die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum statt, sodass die sich in häuslicher Quarantäne/Isolation befindenden Lernenden nur „hörend“ teilnehmen können. Eine Einbindung in das Unterrichtsgeschehen kann nicht vorausgesetzt werden. Die „passive“ Teilnahme am Unterricht von zu Hause aus ist freiwillig und nur für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die sich in Quarantäne oder Isolation befinden und keine körperlichen Krankheitssymptome aufweisen. Im Fokus steht die Gesundung des Kindes. Eine Benotung von Schülerleistungen ist im Zeitraum der Quarantäne bzw. der Krankschreibung nicht zulässig. Während des Streamens wird die Kamera auf den Platz der Lehrkraft am Lehrerpult ausgerichtet sein, nicht in den Klassenraum hinein oder auf einzelne Mitschülerinnen oder Mitschüler.
Wir weisen darauf hin, dass ein Mitschneiden von Unterrichtssequenzen ausdrücklich untersagt ist und der Mediennutzungsordnung widerspricht. Bei Zuwiderhandlungen muss mit schulrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.
Wir hoffen, dass wir mit dieser Maßnahme die Schülerinnen und Schüler, die durch Quarantäne oder Covid-19-Infektion dem Unterricht fernbleiben müssen, bestmöglich unterstützen können.
Umgang mit Corona-Infektionen und positiven Schnelltests
Die Flut an Regelungen zum Verfahren mit Corona-Infektionen an Schulen, die wöchentlich vom Kulturministerium und dem Main-Kinzig-Kreis herausgegeben werden, erfordert immer wieder Aktualisierungen für unseren täglichen Umgang damit und erzeugt zugleich Unsicherheiten innerhalb der Familien. Daher möchten wir Sie über den derzeitigen Stand an der Kreuzburg informieren:
- Positiver Schnelltest an der Schule
Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Selbsttest werden umgehend vor Ort isoliert und von den Eltern abgeholt. Darüber hinaus lassen wir auch enge Kontaktpersonen abholen. Hierzu zählen Geschwisterkinder sowie Schülerinnen und Schüler, die in den vorausgegangen zwei Tagen engen und ungeschützten (d.h. ohne Maske) Kontakt mit der/dem infizierten Lernenden hatten (z.B. Spielen in geschlossenen Räumen) oder etwa Teil einer Fahrgemeinschaft mit eben dieser/diesem waren.
Schul-Besuchsverbot und Freitestung
Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Selbsttest erhalten eine Bestätigung von der Schule und müssen einen PCR-Test privat organisieren.- Fällt der PCR-Test negativ aus, dürfen sie am Unterricht wieder teilnehmen. Der Nachweis muss im Sekretariat vorgelegt werden.
- Fällt der PCR-Test positiv aus, gilt für die bzw. den Infizierten sowie für Geschwisterkinder (Hausangehörige) ein Schul-Besuchsverbot (eine Quarantäne) von 10 Tagen. Dieses kann nach 7 Tagen (für die infizierte Person) bzw. nach 5 Tagen (für Geschwisterkinder) durch eine Freitestung mit Bürgertest verkürzt werden kann.
Für unsere Schule gilt ab sofort:
Andere o.g. enge Kontaktpersonen (Spielkameraden/-innen oder Mitglieder von Fahrgemeinschaften etc.) dürfen am folgenden (zweiten) Tag die Schule nicht betreten und erst am dritten Tag mit einem negativen Bürgertestnachweis wieder am Unterricht teilnehmen, sofern sie frei von Symptomen sind.
02.02.2022
Das Schulschreiben des Hessischen Kultusministeriums vom 01. Februar 2022 mit aktuellen Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb steht hier zur Verfügung. Des Weiteren die Informationen zum Testheft für unter 18-jährige Schülerinnen und Schüler und zum Testheft für über 18-jährige Schülerinnen und Schüler.22.12.2021
Das Ministerschreiben zum Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien vom 20.12.2021 kann hier nachgelesen werden.17.11.2021
Der Main-Kinzig-Kreis ordnet für Schülerinnen und Schüler ab dem 6. Lebensjahr an, eine medizinische Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar, jeweils ohne Ausatemventil)) auch am Sitzplatz zu tragen. Dies gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer und alle betreuenden Personen (z.B. Teilhabeassistenten, FSJler, Praktikanten). Die Anordnung vom 16.11.2021 kann hier nachgelesen werden und gilt bis zum Beginn der Weihnachtsferien 2021.08.11.2021
In einem Elternschreiben informiert der hessische Kultusminister über die relevanten Regelungen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 08.11.2021. Das Schreiben kann hier nachgelesen werden.
20.10.2021
Nach den Herbstferien werden, wie zu Beginn des Schuljahres, wieder zwei Präventionswochen durchgeführt. Damit gilt bis einschließlich 5. November 2021 die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, auch am Sitzplatz. Außerdem werden die Selbsttestungen wieder dreimal pro Woche (montags, mittwochs und freitags) durchgeführt.
Sollte Ihr Kind bereits gegen COVID geimpft oder von Corona genesen sein, kann es den entsprechenden Nachweis – wenn noch nicht geschehen – in unserer Bibliothek vorlegen und wird damit gemäß den gültigen Verordnungen von der Testpflicht befreit.
Das Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zum Schulbetrieb nach den Herbstferien kann hier nachgelesen werden.
24.09.2021
Die aktuelle Version der Corona-Schutzverordnung (gültig ab 25.09.2021) kann hier nachgelesen werden. Änderungen zur vorhergehenden Fassung sind farblich markiert.08.09.2021
Im Rahmen der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen gilt auch an unserer Schule die 3G-Regel. Wir bitten daher unsere Besucherinnen und Besucher, darauf vorbereitet zu sein, auf Anfrage einen entsprechenden Nachweis vorweisen zu können.
06.09.2021
Das Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus bewegt sich im Main-Kinzig-Kreis weiter auf hohem und steigendem Niveau. Der Main-Kinzig-Kreis hat darauf in einer Allgemeinverfügung mit strengeren Corona-Schutzmaßnahmen reagiert. Die Verfügung ist ab 6. September 2021 gültig und kann hier nachgelesen werden.
26.08.2021
Der Erlass des Hessischen Kultusministeriums mit dem geforderten Vorgehen bei einem positiven Testergebnis kann hier nachgelesen werden.
- Schicken Sie bis Freitag, den 27.8.2021, den eingescannten Nachweis der zweiten Impfung mit Impfdatum (Impfpass oder Covid-Zertifikat der EU) bzw. den Genesenen-Nachweis (s.o.) an die aktuelle Klassenleitung bzw. die Tutorin/den Tutor Ihres Kindes. Die Dienst-E-Mail-Adressen finden Sie auf der Homepage unserer Schule unter „Service“/„Lehrerliste“.
- Geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag den Nachweis des vollständigen Impfschutzes (Impfpass oder Covid-Zertifikat der EU) bzw. den Genesenen-Nachweis (s.o.) mit in die Schule. Möglich ist auch das Vorzeigen des digitalen Impfnachweises mit der Corona-Warn-App bzw. mit der CovPass-App über das Handy. Mehr Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum digitalen Impfausweis finden Sie unter zusammengegen corona.de.
- Schicken Sie bis Freitag, den 27.8.2021, den eingescannten Nachweis der zweiten Impfung mit Impfdatum (Impfpass oder Covid-Zertifikat der EU) bzw. den Genesenen-Nachweis (s.o.) an die aktuelle Klassenleitung bzw. die Tutorin/den Tutor Ihres Kindes. Die Dienst-E-Mail-Adressen finden Sie auf der Homepage unserer Schule unter „Service“/„Lehrerliste“.
- Geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag den Nachweis des vollständigen Impfschutzes (Impfpass oder Covid-Zertifikat der EU) bzw. den Genesenen-Nachweis (s.o.) mit in die Schule. Möglich ist auch das Vorzeigen des digitalen Impfnachweises mit der Corona-Warn-App bzw. mit der CovPass-App über das Handy. Mehr Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum digitalen Impfausweis finden Sie unter zusammengegen corona.de.
- Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 kehren in den täglichen Präsenzunterricht zurück.
Dieser wird als eingeschränkter Regelbetrieb unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen durchgeführt. - Auch die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 kehren in den täglichen Präsenzunterricht (eingeschränkter Regelbetrieb) zurück. Das heißt, alle Jahrgangsstufen von 1 bis 13 befinden sich wieder im Präsenzunterricht.
- Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.
- Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 kehren in den täglichen Präsenzunterricht zurück.
Dieser wird als eingeschränkter Regelbetrieb (Stufe 2 der Planungsszenarien im Leitfaden „Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021“) unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen durchgeführt. - Die Jahrgangsstufen ab Jahrgangsstufe 7 und die beruflichen Vollzeitschulformen werden zunächst weiterhin im Wechsel unterrichtet. Alle Abschlussklassen (hierzu zählt auch die Q2) kehren grundsätzlich in den Präsenzunterricht zurück (es gilt hier weiterhin die Anlage zum Leitfaden vom 8.2.2021). In der Berufsschule (duales System) findet Präsenzunterricht in Kombination mit phasenweisem Distanzunterricht statt.
- Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.
- Situation 1: Der erste Teil der Klasse (A-Woche) hat bereits in dieser Woche die Arbeit geschrieben. Dann schreibt der zweite Teil der Klasse (B-Woche) planmäßig in der nächsten Woche. Die andere Gruppe erhält während dieser Zeit Aufgaben zur Stillarbeit im Klassenraum.
- Situation 2: In der nächsten Woche sollte eigentlich die B-Gruppe mit dem Schreiben der Arbeit beginnen. Dann schreibt dieser Teil der Klasse erst in der darauffolgenden Woche mit der A-Gruppe.
- 10.-12.05.2021 ist eine B-Woche (Donnerstag ist Christi Himmelfahrt und Freitag ist Brückentag)
- 17.-21.05.2021 ist ein A-Woche
- 26.-28.05.2021 ist ein B-Woche (Montag ist Pfingstmontag und Dienstag [päd. Tag] ist unterrichtsfrei)
- 31.05.-02.06.2021 ist ein A-Woche (Donnerstag ist Fronleichnam und Freitag ist Brückentag)
- 07.-11.06.2021 ist eine B-Woche
- In den Klassenstufen 5-11 finden in der Woche vom 10.-12.5.21 keine regulären Klassenarbeiten und Klausuren statt. Nur die Nachschreibearbeiten für die Jahrgangsstufen 5, 6 und Q-Phase, die am 29./30. April entfallen mussten, werden am 12.5. um 13.30 Uhr nachgeholt.
- Q-Phase:
Die B-Gruppe schreibt (wie angekündigt) am Montag (10.05.) in der 5. und 6. Stunde Klausuren in den Grundkursen e11, e12, bio11, ph12, spa11, f11 und l11.
Die A-Gruppe schreibt in diesen Fächern die Klausuren am 17.05.2021 in der 5. und 6. Stunde.
Die für den 12.05.2021 geplanten Klausuren in den Grundkursen ek11, inf11, phil11 und phil12 entfallen ersatzlos. Hier liegt bereits ein schriftlicher Leistungsnachweis vor. - Die Klassenstufen 5 und 6 werden vollständig und gemäß dem Stundenplan im Distanzunterricht beschult.
- Eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 findet weiterhin in der Bibliothek statt. Von dort aus nehmen diese am Distanzunterricht teil. Neuanmeldungen oder Änderungen müssen über sekretariat@kreuzburg.de spätestens bis zum Freitag der vorhergehenden Woche, 12 Uhr, mitgeteilt werden.
Sofern der Wechselunterricht wieder vor Ort stattfinden kann und die zur Verfügung stehende Unterrichtszeit es zulässt, werden noch ausstehende Klassenarbeiten und Lernkontrollen geschrieben sowie Nachschreibearbeiten nachgeholt. Die Termine werden von der Schulleitung festgelegt und über die Lehrkräfte bekanntgegeben. - Die Klassenstufen 7-10 werden vollständig und gemäß dem Stundenplan im Distanzunterricht beschult.
Sollte wieder Wechselunterricht vor Ort stattfinden, werden zuerst in den Hauptfächern (Mathematik, Deutsch, Fremdsprachen) Klassenarbeiten geschrieben. Die Termine werden von der Schulleitung festgelegt und über die Lehrkräfte bekanntgegeben. - Die Einführungsphase wird vollständig und gemäß dem Stundenplan im Distanzunterricht beschult.
- Sollte wieder Wechselunterricht vor Ort stattfinden, so werden zuerst in den Hauptfächern und Orientierungskursen Klausuren geschrieben. Die Termine werden von der Schulleitung koordiniert und gesondert veröffentlicht.
- Zur Vorbereitung von Wechselunterricht wird die E-Phase für alle Kurse in A/B-Gruppen eingeteilt. Die Information der Schülerinnen und Schüler erfolgt über die Tutorin bzw. den Tutor.
- Der Unterricht der Q2-Phase erfolgt ab dem 03.05.2021 als Wechselunterricht, d.h. im wochenweisen Wechsel mit A- und B-Gruppen im Präsenz- bzw. im Distanzunterricht. Die Information, wer zu welcher Gruppe gehört, erhalten die Schülerinnen und Schüler durch die Tutorin oder den Tutor. Der Präsenzunterricht findet vor Ort statt. Die Distanzgruppe wird per Videokonferenz zum Unterricht zugeschaltet.
- Aufgrund des Wechselunterrichtes wird der Klausurplan wahrscheinlich nicht in vollem Umfang stattfinden. Priorisiert werden Klausuren in den Leistungskursen, in Mathematik und in Deutsch. Ein angepasster Klausurplan wird in der nächsten Woche veröffentlicht.
- Für die kommende Woche ist nur eine Klausur im Fach Geschichte (Grundkurse g11, g12, … g17) angesetzt. Diese Klausur wird vom 03.05.21 auf den 05.05.21 (Mittwoch) verschoben und in folgender Form durchgeführt:
- Der Mittwoch-Regel-Unterricht für die Q-Phase entfällt an diesem Tag von der 1. bis zur 4. Stunde.
- Die Schülerinnen und Schüler der B-Gruppe kommen in dieser Woche nur für diesen Tag um 07.30 Uhr an die Schule und führen in ihren Lerngruppen g11, g12, … g17 – der Raumplan wird noch bekanntgegeben – einen Schnelltest durch. Dann beginnt die Bearbeitungszeit der Klausur bis ca. 9.10 Uhr. Im Anschluss an die Klausur verlassen diese Schüler/-innen wieder umgehend das Schulgelände.
- Die A-Gruppe (Test vom Montag ist noch gültig) kommt an diesem Tag um 08.45 Uhr für das Schreiben der Geschichtsklausur in die Schule (der Raumplan wird noch bekanntgegeben).
- Die Cafeteria hat weiterhin geöffnet und bietet regelmäßig Verpflegung an.
- Die Testungen der Schülerinnen und Schüler in der 5. und 6. Jahrgangsstufe erfolgen montags und donnerstags in der ersten Stunde im (Teil-)Klassenverband der A- bzw. B-Woche bzw. in den jeweiligen Lerngruppen. In der Q-Phase der Sekundarstufe II finden die Testungen jeweils montags und donnerstags in der zweiten Stunde im Lerngruppenverband statt. Schülerinnen und Schüler, die erst zur dritten Stunde regulär Unterricht haben, müssen zur 2. Stunde anreisen und werden für die Testung einer Testgruppe zugewiesen.
- Ein Formular für die Einverständnis- und Datenschutzerklärung, das am Montag, den 19.04.2021 (1. Schultag nach den Ferien), zur ersten Testung unterschrieben der unterrichtenden Lehrkraft vorgelegt werden muss, kann hier heruntergeladen werden.
Einverständnis- und Datenschutzerklärungen bitte nicht vorab per E-Mail oder auf dem Postweg an die Klassenleitung oder das Sekretariat schicken.
Schülerinnen und Schüler, die keine Einverständniserklärung dabei haben, dürfen nicht den Test durchführen und können somit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie müssen umgehend von ihren Eltern abgeholt werden bzw. nach Kontaktaufnahme mit den Eltern den Heimweg antreten. Die Teilnahme am Distanzunterricht ist dann verpflichtend. In diesem Fall sind Klassenarbeiten/Klausuren zu den regulären Nachschreibeterminen unter besonderen Hygieneauflagen in einem gesonderten Raum nachzuschreiben. - Für die Durchführung bitten wir, dass die Schülerinnen und Schüler jeweils eine Wäscheklammer mitzubringen.
- Alternativ zu den an der Schule organisierten Selbsttests kann auch ein sogenannter Bürgertest durchgeführt werden. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss durch einen personalisierten schriftlichen Nachweis bestätigt werden. Dieser Beleg ist von der Schülerin bzw. dem Schüler zum Testzeitpunkt der unterrichtenden Lehrkraft vorzulegen. Fehlt das Dokument, kann die Schülerin/der Schüler nicht am Unterricht teilnehmen und wird nach Kontaktaufnahme mit den Eltern nach Hause geschickt bzw. von diesen abgeholt. Näheres im Schreiben des Main-Kinzig-Kreises hier.
- Das Angebot der Notbetreuung in den Klassenstufen 5 und 6 wird wie vor den Osterferien weitergeführt. Auch hier gilt die Testpflicht.
- Der Selbsttest findet unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen statt. Die Abnahme der Mund-Nasen-Bedeckung ist nur während der Durchführung des Tests erlaubt. Vor- und nach der Testung wird der Raum gründlich gelüftet. Die Entsorgung des Mülls erfolgt umgehend und in eigens vorbereiteten, verschließbaren Müllbeuteln.
- Gemäß der Vorgabe des MKK (siehe hier) werden positiv getestete Schülerinnen oder Schüler in einen separaten Quarantäne-Raum begleitet. Die Eltern werden umgehend informiert und müssen ihr Kind abholen. In Kooperation mit dem örtlichen Testzentrum kann für Schülerinnen und Schüler unserer Schule direkt im Anschluss im Bürgerhaus von Großkrotzenburg ein zweiter Schnelltest erfolgen. Ist dieser negativ, darf wieder am Präsenzunterricht teilgenommen werden. Bei einem positiven zweiten Ergebnis, besteht die Möglichkeit, vor Ort einen PCR-Test durchzuführen. Erst wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, darf die Schule wieder besucht werden.
- Für den Fall einer positiven Testung stehen für eine sensible pädagogische Begleitung der Klasse die Lehrkraft und bei Bedarf die Schulpsychologin und der Schulseelsorger zur Verfügung.
- Die Testteilnahme und das Testergebnis werden von der unterrichtenden Lehrkraft dokumentiert. Die Anzahl der Testungen sowie die Ergebnisse müssen einmal wöchentlich in nichtpersonalisierter Form für statistische Auswertungen an das Staatliche Schulamt des Main-Kinzig-Kreises weitergemeldet werden.
- Jahrgangsstufen 5/6: Wechselunterricht in geteilten Gruppen im A- und B-Wochenmodell mit Streaming des Präsenzunterrichts für die Distanzlerner zu Hause
- Q-Phase: Präsenzunterricht unter Einhaltung der Abstandsregeln in großen Räumen
- Jahrgangsstufen 7 bis 10 und E-Phase: Distanzunterricht in Videoform bzw. mit Videoanteilen
- ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden muss.
- Mund-Nase-Bedeckung im Sportunterricht ober bei außerunterrichtlichen Sportangeboten nicht notwendig ist, nur auf Wegen, sofern ein Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
- in Umkleidekabinen sowie auf Unterrichtswegen (z.B. zum Sportplatz) Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
- E2-Phase:
- Die Zahl der Leistungsnachweise in der E2 wird unter Umständen auf eine Klausur vor Ort in der Schule reduziert, wenn die Phase des Distanzlernens noch mehrere Wochen anhält.
- Sollte dagegen noch vor den Osterferien Präsenzunterricht stattfinden, so werden zuerst Klausuren in Mathematik, Deutsch und in den beiden OKs angesetzt.
- Der Klausurplan für die E-Phase wird präzisiert und bekanntgegeben, sobald die Rückkehr in den Präsenzunterricht geklärt ist.
- Q2-Phase:
- In diesem Schuljahr finden in der Q2-Phase keine weiteren Vergleichsklausuren statt.
- Klausurdichte und Termine: Aufgrund des „langen Schuljahres“ und des vor den Osterferien entfallenen Praktikumszeitfensters kann noch ein weitgehend vollständiger Klausurplan mit zwei Klausurterminen pro Fach erstellt werden.
- Lediglich in den Fächern „ev./kath. Religion“ und „Geschichte“ wird nur ein Leistungsnachweis in Form einer Klausur geschrieben, um die Schülerinnen und Schüler zu entlasten.
- Der Klausurplan für die Q-Phase wird Ende der nächsten Woche veröffentlicht. Hier finden Klausuren nicht vor dem 01. März 2021 statt.
- Unterricht
Am Montag und Dienstag findet der Unterricht planmäßig für die Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie für die Sekundarstufe II in Präsenzform statt, für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Wechsel zwischen Distanzlernen und Präsenzunterricht. Ab Mittwoch endet die Präsenzpflicht, d.h. der reguläre Unterricht entfällt. An den Tagen Mittwoch, Donnerstag und Freitag erfolgt kein Distanzunterricht. - Notbetreuung
Am Mittwoch und Donnerstag bieten wir von der 1. bis zur 6. Stunde sowie am Freitag bis 09:30 Uhr eine Notbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler an, deren Eltern aufgrund ihrer Berufstätigkeit die Betreuung nicht übernehmen können. Bitte melden Sie uns ggf. bis Montag, 15:00 Uhr, Ihren Betreuungsbedarf schriftlich per E-Mail an sekretariat@kreuzburg.de - Klassenarbeiten/Klausuren/Nachschreibearbeiten
Am Montag und Dienstag finden die bereits angekündigten Klassenarbeiten, Lernkontrollen und Klausuren planmäßig statt. Die für Donnerstag terminierte Klausur der Orientierungskurse in der E-Phase wird am Donnerstag, 17.12.2020, in der 3./4. Stunde geschrieben.
Die für Mittwoch und Donnerstag dieser Woche angekündigten Klassenarbeiten und Lernkontrollen in der Sekundarstufe I werden auf die erste Woche nach den Weihnachtsferien verschoben. Informationen erfolgen gesondert über die Klassenleitungen.
Die bereits angekündigten Nachschreibearbeiten finden wie folgt in reduzierten Gruppengrößen und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen statt:
Nachschreibtermin für die Sekundarstufe I: Donnerstag, 17.12.2020, 3./4. Stunde
Nachschreibtermin für die Sekundarstufe II: Donnerstag, 17.12.2020, 7./8. Stunde
Ab Montag, 1. gr. Pause, hängt eine entsprechende Liste mit gemeldeten Nachschreibern im Schaukasten unter den digitalen Vertretungsplänen aus. Raumpläne und Hygieneregeln werden vor Ort bekanntgegeben.
Die Teilnahme an Klassenarbeiten, Lernkontrollen, Klausuren und Nachschreibearbeiten ist verpflichtend. In Krankheitsfällen gelten die üblichen Entschuldigungsregelungen für Klausuren. - Bibliothek
Die Bibliothek ist am Montag und Dienstag in beiden großen Pausen sowie am Mittwoch und Donnerstag von 09:00 bis 12:30 Uhr geöffnet, sodass die Möglichkeit für die Rückgabe von Büchern und zur Ausleihe von Lesestoff für die Weihnachtsferien besteht. - Weihnachtsgottesdienst und Abschlussstunde vor Weihnachten in den Klassen und TGs
Am Mittwoch findet um 10:00 Uhr ein Abschluss-Weihnachtsgottesdienst mit Br. Michael statt. Dieser wird über Zoom gestreamt und kann von zu Hause mitgefeiert werden. Ein entsprechender Link wird allen Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften zeitnah zugeschickt.
Die Klassenleitungen und Tutorinnen und Tutoren verabreden sich vorher mit ihren Klassen und TGs zu einer gemeinsamen Abschlussstunde per Videochat. Dieses Zeitfenster kann individuell gestaltet werden und endet mit Beginn des Weihnachtsgottesdienstes um 10:00 Uhr. - Reduzieren Sie die Anzahl der Kontakte zu anderen Personen innerhalb des 14-Tage-Zeitraums nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person.
- Bei asymptomatischen Kontaktpersonen ist keine Testung notwendig.
- Bei Auftreten von Symptomen ist ein sofortiger Kontakt zum Hausarzt und dem zuständigen Gesundheitsamt sowie Isolierung im häuslichen Umfeld dringend angeraten.
- Weiterhin ist es sinnvoll, dass Sie bei beginnenden Symptomen Ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage notieren.
- auch im Unterricht
- für die ersten beiden Wochen nach den Herbstferien
- für alle Schulen im Main-Kinzig-Kreis
25.08.2021
Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zur Durchführung von Antigen-Selbsttests im Schuljahr 2021/22.23.08.2021
Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung bekanntgegeben, dass Impfungen von Kindern und Jugendlichen gegen das Coronavirus ab 12 Jahren möglich sind. Seit dem 16.8.2021 hat die STIKO eine Impfempfehlung für Kinder ab 12 Jahren ausgesprochen.
Bereits vor den Sommerferien hat sich gezeigt, dass einige Schülerinnen und Schüler unserer Schule eine Erstimpfung erhalten haben und teilweise auch schon vollständig geimpft sind. Um den Schulbetrieb unabhängig von der Frage, ob ein Kind geimpft ist oder nicht, sicher aufrecht erhalten zu können, besteht weiterhin an Schulen die Testpflicht. Sie beschränkt sich jedoch auf die Schülerinnen und Schüler, die weder den Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung (Erst- und Zweitimpfung; die Zweitimpfung liegt mindestens 2 Wochen zurück) noch einen Genesenen-Nachweis (Personen, die nachweislich in Form eines positiven PCR-Testergebnisses eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt) erbringen können oder zu jedem Testtermin einen gültigen Bürgertest vorlegen.
Die ersten beiden Wochen nach den Sommerferien sind „Präventionswochen“. In dieser Zeit müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte – auch am Sitzplatz – eine medizinische Maske tragen. Außerhalb des Schulgebäudes können die Masken abgesetzt werden (Maskenpause), wenn ausreichend Abstand eingehalten wird.
Während der Präventionswochen werden alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte dreimal pro Woche (Montag/Mittwoch/Freitag) getestet. Die erste Testung erfolgt somit am ersten Schultag: Montag, den 30.8.2021.
Um ausreichend Tests für die Durchführung an unserer Schule anfordern und bereithalten zu können, benötigen wir einmalig die entsprechenden Nachweise von allen Schülerinnen und Schülern, die nicht testpflichtig sind. Dies gilt auch für Lernende, die bereits einen Nachweis vor den Sommerferien vorgelegt haben.
Hierzu gibt es zwei alternative Vorgehensweisen:
Im Anschluss an die beiden Präventionswochen wird – wie gewohnt – zweimal wöchentlich ein Selbsttest an der Schule durchgeführt. Für alle testpflichtigen Lernenden besteht weiterhin die Möglichkeit, anstelle der Selbsttestung in der Schule einen gültigen Bürgertest vorzulegen.
Sollte Ihr Kind den Selbsttest an der Schule versäumen (z.B. wegen Verspätung oder aufgrund von Krankheit), so ist es verpflichtet, sich eigenverantwortlich bei Wiederaufnahme des Unterrichts in der Bibliothek zu melden, um den Nachweis eines Bürgertests vorzulegen bzw. dort den Selbsttest durchzuführen.
Alle hessischen Schülerinnen und Schüler erhalten nach den Ferien ein Testnachweisheft, in das die negativen Testergebnisse aus der Schule eingetragen werden. Dieses Testnachweisheft soll für eine kleine Erleichterung im Alltag und bei den Freizeitaktivitäten sorgen. Der dort vermerkte negative Nachweis kann dann auch im privaten Bereich verwendet werden, wenn die Vorlage eines Testergebnisses erforderlich ist. Die Vorlage dieses Testnachweishefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen z. B. beim Besuch eines Kinos oder eines Restaurants als negativer Testnachweis genutzt werden. Im Testnachweisheft ist der Name der Schülerin oder des Schülers, der Name der Schule sowie jeweils der Tag der Selbsttestung angegeben.
Für die Schulen bedeuten diese Schutzmaßnahmen einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand, den es gilt, mit dem zur Verfügung stehenden Personal umzusetzen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir nicht alle individuellen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen können, und hoffen auf Ihre Unterstützung und die Zuverlässigkeit unserer Schülerinnen und Schüler.
19.07.2021
Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung bekanntgegeben, dass Impfungen von Kindern und Jugendlichen gegen das Coronavirus ab 12 Jahren möglich sind. Seit dem 16.8.2021 hat die STIKO eine Impfempfehlung für Kinder ab 12 Jahren ausgesprochen.
Bereits vor den Sommerferien hat sich gezeigt, dass einige Schülerinnen und Schüler unserer Schule eine Erstimpfung erhalten haben und teilweise auch schon vollständig geimpft sind. Um den Schulbetrieb unabhängig von der Frage, ob ein Kind geimpft ist oder nicht, sicher aufrecht erhalten zu können, besteht weiterhin an Schulen die Testpflicht. Sie beschränkt sich jedoch auf die Schülerinnen und Schüler, die weder den Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung (Erst- und Zweitimpfung; die Zweitimpfung liegt mindestens 2 Wochen zurück) noch einen Genesenen-Nachweis (Personen, die nachweislich in Form eines positiven PCR-Testergebnisses eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt) erbringen können oder zu jedem Testtermin einen gültigen Bürgertest vorlegen.
Die ersten beiden Wochen nach den Sommerferien sind „Präventionswochen“. In dieser Zeit müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte – auch am Sitzplatz – eine medizinische Maske tragen. Außerhalb des Schulgebäudes können die Masken abgesetzt werden (Maskenpause), wenn ausreichend Abstand eingehalten wird.
Während der Präventionswochen werden alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte dreimal pro Woche (Montag/Mittwoch/Freitag) getestet. Die erste Testung erfolgt somit am ersten Schultag: Montag, den 30.8.2021.
Um ausreichend Tests für die Durchführung an unserer Schule anfordern und bereithalten zu können, benötigen wir einmalig die entsprechenden Nachweise von allen Schülerinnen und Schülern, die nicht testpflichtig sind. Dies gilt auch für Lernende, die bereits einen Nachweis vor den Sommerferien vorgelegt haben.
Hierzu gibt es zwei alternative Vorgehensweisen:
Im Anschluss an die beiden Präventionswochen wird – wie gewohnt – zweimal wöchentlich ein Selbsttest an der Schule durchgeführt. Für alle testpflichtigen Lernenden besteht weiterhin die Möglichkeit, anstelle der Selbsttestung in der Schule einen gültigen Bürgertest vorzulegen.
Sollte Ihr Kind den Selbsttest an der Schule versäumen (z.B. wegen Verspätung oder aufgrund von Krankheit), so ist es verpflichtet, sich eigenverantwortlich bei Wiederaufnahme des Unterrichts in der Bibliothek zu melden, um den Nachweis eines Bürgertests vorzulegen bzw. dort den Selbsttest durchzuführen.
Alle hessischen Schülerinnen und Schüler erhalten nach den Ferien ein Testnachweisheft, in das die negativen Testergebnisse aus der Schule eingetragen werden. Dieses Testnachweisheft soll für eine kleine Erleichterung im Alltag und bei den Freizeitaktivitäten sorgen. Der dort vermerkte negative Nachweis kann dann auch im privaten Bereich verwendet werden, wenn die Vorlage eines Testergebnisses erforderlich ist. Die Vorlage dieses Testnachweishefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen z. B. beim Besuch eines Kinos oder eines Restaurants als negativer Testnachweis genutzt werden. Im Testnachweisheft ist der Name der Schülerin oder des Schülers, der Name der Schule sowie jeweils der Tag der Selbsttestung angegeben.
Für die Schulen bedeuten diese Schutzmaßnahmen einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand, den es gilt, mit dem zur Verfügung stehenden Personal umzusetzen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir nicht alle individuellen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen können, und hoffen auf Ihre Unterstützung und die Zuverlässigkeit unserer Schülerinnen und Schüler.
25.06.2021
Die aktuellen Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb, die vom Kultusministerium am 22.06.2021 veröffentlicht wurden, können hier nachgelesen werden. Darin sind unter anderem die Erleichterung der Maskenpflicht ab dem 25.06.2021 sowie die Regelungen zu Testungen und zu Schulfahrten nach den Sommerferien festgehalten.
02.06.2021
Für den Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Main-Kinzig-Kreis wurde mit heutigem Stand, Mittwoch, 02. Juni 2021, vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration die Rückstufung in die Stufe „Inzidenz unter 100 / Stufe 2“ ab dem 03. Juni 2021 bekanntgegeben (https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln).
Für die Schulen im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Main-Kinzig-Kreis gilt demzufolge ab Montag, den 07. Juni 2021:
Damit endet der Streaming-Unterricht. Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden oder von der Teilnahme am Unterricht befreit sind, erhalten die Materialien über Teams.
Ab Montag werden wieder alle LRS-Kurse in Präsenzform angeboten. Auch ShS findet vor Ort statt. Das AG-Angebot bleibt weiterhin ausgesetzt, außer die AG-Leiter vereinbaren aus besonderen Gründen mit ihrer Gruppe eine andere Regelung.
21.05.2021
Aufgrund der fallenden Inzidenzzahlen hat der Main-Kinzig-Kreis die Stufe „Inzidenz unter 100 / Stufe 1“ der Planungszenarien für den Schulbetrieb 2020/21 erreicht. Damit gilt für die Schulen ab Dienstag, den 25.Mai 2021:
Da am kommenden Dienstag an unserer Schule aufgrund des pädagogischen Tages unterrichtsfrei ist, begrüßen wir nach langer Zeit erstmals alle Schülerinnen und Schüler der Unterstufe und der Q-Phase wieder gemeinsam am Mittwoch (26.05.2021) im Präsenzunterricht.
Am Mittwoch findet der Selbsttest für die sich im Präsenzunterricht befindliche Schülerschaft statt. An dieser Stelle möchten wir die Schülerinnen und Schüler für ihr diszipliniertes und „unaufgeregtes“ Verhalten bei den bisherigen Selbsttestungen loben. Dies wurde auch von den unterstützenden Sanitätern wahrgenommen und zeigt, dass diese ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie verantwortungsvoll leisten.
Einige nehmen die Möglichkeit von Bürgertests in Anspruch und kommen bereits getestet in die Schule. Dies ist auch weiterhin möglich. Wir geben aber zu bedenken, dass das antizyklische Testen für unsere Verwaltung äußerst belastend ist. Mittlerweile kennen alle Schülerinnen und Schüler die Situation des Testens hier vor Ort und wissen, dass dies problemlos mit Ruhe und der notwendigen Empathie geschieht. Daher wäre es unsere Bitte, dass möglichst viele das Angebot des schulischen Testens wahrnehmen. Sollten Sie sich anders entscheiden, müssen die betreffenden Schülerinnen und Schüler vor dem ersten Unterricht / der ersten Stunde ihre gültige Testbestätigung im Sekretariat vorzeigen und an den schulischen Testtagen (i.d.R. montags und donnerstags) bei sich tragen.
Da der Unterricht nun in den fünften und sechsten Klassen vor Ort und wieder mit den üblichen und sinnvollen Methoden des Präsenzunterrichts erfolgen kann, entfällt das Streamen nach Hause.
Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Jahrgangsstufe sowie der Q2-Phase, deren Eltern – bzw. bei Volljährigkeit sie selbst – von ihrem Recht Gebrauch machen, die Testung für ihr Kind zu verweigern, dürfen das Schulhaus nicht betreten. Sie erhalten Materialien weiterhin über Teams und können zu vereinbarten Zeiten mit den Fachlehrkräften über Teams kommunizieren, um Fragen zu klären oder Lernnachweise zu erbringen. Hausaufgaben und Aufgaben müssen fristgerecht und entsprechend den Vereinbarungen mit dem Fachlehrer digital eingereicht werden.
Für die Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufe 5. und 6. gilt:
Alle angekündigten Arbeiten werden wie geplant geschrieben, aber es kommen keine weiteren Klassenarbeiten oder Lernkontrollen hinzu. Durch das Zusammenziehen der A- und B-Lerngruppen auf einen Termin entstehen Zeitfenster, die zur Entzerrung des Arbeitspensums genutzt werden. Zu welchem der beiden Termine die Arbeit geschrieben wird, erfahren die Schülerinnen und Schüler durch die Klassenleitungen bzw. die Fachlehrkräfte.
Für die angekündigten Klausuren in der Q2 gilt:
Alle angekündigten Klausuren werden geschrieben, aber es kommen keine weiteren Klausuren hinzu. Durch das Zusammenziehen der A- und B-Lerngruppen auf einen Termin entstehen Zeitfenster, die zur Entzerrung des Klausurpensums genutzt werden.
Woche vom 26.-28.05.2021:
Der erste Teil der Kurse (A-Woche) hat bereits in dieser Woche die Arbeit geschrieben. Dann schreibt der zweite Teil der Kurse (B-Woche) planmäßig in der nächsten Woche. Während der Klausur sind dann die Schülerinnen und Schüler der A-Gruppe vom Unterricht freigestellt.
Woche vom 31.05.-02.06.2021:
Die für den 01.06. (ehemals A-Gruppe) und 08.06.2021 (ehemals B-Gruppe) geplanten LK-Klausuren finden nun für alle Schülerinnen und Schüler am 01.06.2021 gemeinsam statt.
Die für den 02.06. (ehemals A-Gruppe) und 09.06.2021 (ehemals B-Gruppe) geplanten PoWi-Klausuren finden nun für alle Schülerinnen und Schüler am 09.06.2021 gemeinsam statt.
Die weiteren Klausurtermine werden in den kommenden Tagen rechtzeitig vorab bekanntgegeben.
17.05.2021
Das Schreiben des hessischen Kultusministers vom 12. Mai 2021 zum Schul-und Unterrichtsbetrieb bei einer Inzidenz unter 100 kann hier nachgelesen werden. Die Anlage des Schreibens zum Thema Versetzung ist hier zu finden.07.05.2021
Wie bereits den aktuellen Zahlen zu entnehmen, entwickelt sich das Infektionsgeschehen weiter rückläufig. Aus dem Staatlichen Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis erreichte uns heute deshalb auch folgende Information:
… ab Montag, den 10. Mai 2021, die Rückkehr in Stufe „I. Inzidenz von mehr als 100 bis 165“ und damit automatisch Wechselunterricht für alle Jahrgangstufen beziehungsweise Klassen, auch für die Abschlussklassen.“
„Der Inzidenzwert im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Main-Kinzig-Kreis liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165, sodass das Hessische Ministerium für Soziales und Integration mit Stand heute, 07. Mai 2021, die Rückstufung von Stufe „Regeln für Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen“ in die Stufe „Regeln für Inzidenz über 150 an drei aufeinanderfolgenden Tagen“ bekanntgegeben hat. (https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse )
…
Aufgrund der Einstufung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration in Stufe die Stufe „Regeln für Inzidenz über 150 an drei aufeinanderfolgenden Tagen“ gilt somit für die Schulen im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Main-Kinzig-Kreis
Wie in der E-Mail vom vergangenen Mittwoch angekündigt, beginnt damit der Wechselunterricht mit A-/B-Gruppen in den entsprechenden A-/B-Wochen ab kommenden Montag, dem 10.5.2021.
Die AG-Angebote finden im Wechselunterricht weiterhin nicht statt.
05.05.2021
Aufgrund der fallenden Tendenz der Corona-Inzidenzwerte des Main-Kinzig-Kreisesbesteht die begründete Hoffnung, dass wir in der kommenden Woche wieder in den Wechselunterricht mit A-/B-Wochen gehen können.Die allgemeinen Information des Staatlichen Schulamtes sind hier zu finden.
Wechselunterricht in A-/B-Gruppen
Mit dieser Umstellung gehen alle Jahrgangsstufen von 5 bis einschließlich der Q-Phase in den Wechselunterricht.
Damit wir in unserer Schulgemeinde einheitliche Wochenbezeichnungen (A-/B-Woche) haben, führen wir den bestehenden Rhythmus weiter und beginnen in der nächsten Woche mit der B-Woche für alle Jahrgangsstufen.
Die folgenden Wochen wechseln sich weiter ab, sofern es keine neuerliche Änderung der Vorgaben gibt:
Die Schülerinnen und Schüler haben ihre Einteilung in A- und B-Gruppen bereits durch die Klassenlehrer und Tutoren erhalten. Die A-Gruppe kommt in den A-Wochen zum Präsenzunterricht in die Schule und wird regulär in den Klassen- und Fachräumen unterrichtet, die B-Gruppe entsprechend in den B-Wochen.
Die Teilgruppe, die sich nicht im Präsenzunterricht befindet, nimmt von zu Hause aus am Unterricht teil. Der Unterricht wird aus allen Räumen heraus gestreamt, so wie es bereits in den Jahrgangsstufen 5, 6 und der Q-Phase durchgeführt wurde.
Antigen-Selbsttests
Alle Schülerinnen und Schüler werden in der jeweiligen Präsenzwoche montags und donnerstags getestet. Alternativ kann auch ein Bürgertest vorgelegt werden.
Hier erhalten Sie das Formular für die Einverständniserklärung. Liegt diese nicht vor, müssen die Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden und den Heimweg antreten. Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5, 6 und Q-Phase liegen die Einverständniserklärungen bereits vor.
Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise zum Testverfahren aus unserer E-Mail vom 16.04.2021.
Klassenarbeiten und Klausuren
Die ursprünglichen Pläne für Klassenarbeiten und Klausuren müssen an diese neue Situation angepasst werden. In den nächsten Tagen erhalten Sie dazu weitere Informationen. Zunächst gilt:
Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 5 und 6
Die Notbetreuung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 findet unverändert weiterhin statt.
Diese Informationen gelten vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen der Inzidenzwerte. Abhängig vom tatsächlichen Infektionsgeschehen sind weitere Anpassungen möglich. Am Freitag werden wir auf unserer Homepage mitteilen, ob die Planungen wie hier angekündigt umgesetzt werden.
29.04.2021
Für die Woche vom 03. bis 07.05.2021, bei erhöhten Inzidenzen >165 auch darüber hinaus, gelten folgende Regelungen:
Sekundarstufe ISobald die Inzidenzwerte dauerhaft unter 165 fallen, werden wir erneut über die nächsten Öffnungsschritte informieren.
25.04.2021
Am heutigen Sonntag, dem 25.04.2021, erreichte uns vom Staatlichen Schulamt des Main-Kinzig-Kreises die Information, dass ab Dienstag, dem 27.04.2021, alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden. Eine Ausnahme stellen die Abschlussklassen dar, zu denen auch die Q2-Phase zählt. Für diese Stufe gilt weiterhin Präsenzunterricht vor Ort mit den erforderlichen Hygiene- und Abstandsregelungen sowie regelmäßigen Selbsttestungen.
Die Möglichkeit einer Notbetreuung wird für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe wieder eingerichtet. Der Bedarf kann am morgigen Montag, 26.04.2021, im Sekretariat gemeldet werden.
Am morgigen Montag gilt für die 5. und 6. Jahrgangsstufen Wechselunterricht nach Plan, d.h. Präsenzunterricht für die B-Woche und Distanzunterricht für die A-Woche. Klassenarbeiten, Klausuren und Lernkontrollen, die für morgen angesetzt wurden, finden planmäßig statt. Alle anderen schriftlichen Leistungsnachweise, auch Nachschreibarbeiten, entfallen, sofern kein Wechselunterricht stattfinden kann.
Die Schülerinnen und Schüler werden gebeten, Lehrmaterial wie z.B. Bücher mit nach Hause zu nehmen.
In dem Schreiben des Staatlichen Schulamtes heißt es weiterhin, dass mit dem heutigen Datum, Sonntag, 25. April 2021, die Zuordnung der Schulen des Main-Kinzig-Kreises zur Stufe II bekanntgegeben wird:
II. Inzidenz von mehr als 165
Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden.
Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht, wobei dies für Abschlussklassen spätestens ab Montag, dem 3. Mai 2021, gilt.
Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 165, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen der vorherigen Stufe. Grundlage sind die im Internet durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration veröffentlichten Zahlen und Bekanntgaben.
Sobald sich die Zuordnung aufgrund fallender Inzidenzen verändert, werden wir verlässliche Informationen veröffentlichen.
20.04.2021
Um die Corona-Pandemie wirksam zu bekämpfen, müssen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten und die eingeleiteten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Die Eindämmung des Infektionsgeschehens fordert Solidarität von uns allen. Jede Bürgerin und jeder Bürger trägt eine Mitverantwortung für die Gemeinschaft. Nur gemeinsam können wir den Kampf gegen das Virus gewinnen.Viele staatliche und ehrenamtliche Stellen leisten seit Beginn der Pandemie engagierte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, um über Hygienemaßnahmen, Kontaktbeschränkungen, Gesundheitsfragen und die Impfkampagne aufzuklären und Orientierung zu geben. Diesem Informationsfluss stehen teils jedoch sprachliche Hürden im Weg. In der Konsequenz erhalten nicht alle Bürgerinnen und Bürger einen gleichberechtigten Zugang zu einer qualitativen Gesundheitsaufklärung. Aus diesem Grund hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration alle relevanten Informationen zur Corona-Pandemie in bis zu zwölf Sprachen übersetzt. Auf einem Informationsblatt sind die wichtigsten Links zusammengestellt. Dieses kann hier geöffnet und gerne weiterverteilt werden.
16.04.2021
Entsprechend den aktuellen Informationen des HKM ist für alle Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich ein verpflichtender Selbsttest auf Covid-19 durchzuführen. Die Teilnahme und ein negatives Testergebnis sind Voraussetzungen für den Präsenzunterricht.
In einem Schreiben an die Schulgemeinde wird die schulinterne Verfahrensweise dargestellt:
18.03.2021
Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen werden die angekündigten Veränderungen bezüglich der Präsenzbeschulung wieder zurückgenommen. Der Wechselunterricht findet bis zu den Osterferien weiterhin in der bisherigen Form statt:
Klausurtermine:
An den geänderten Klausurterminen für die Q-Phase wird festgehalten, um die Schülerinnen und Schüler nicht erneut durch Zurücknahme von Änderungen zu belasten.
Einteilung in A-/B-Gruppen:
Die Einteilung der Klassen in A-/B-Gruppen nach den vorgegebenen Kriterien wird für die weitere Planung eines möglichen Wechselunterrichts nach Ostern trotzdem erfolgen und den Klassen in den nächsten Tagen mitgeteilt.
Auf folgende Punkte weisen wir noch einmal gesondert hin:
Mund-Nasen-Schutz im Sportunterricht:Auf der Grundlage der Planungsszenarien für die Schulorganisation im Schuljahr 2020/21, VS 7, vom 29.09.2020 gilt für den Schulsport im Wechselmodell mit festen, geteilten Lerngruppen, dass
Trinken während des Unterrichts:
Das Tragen von Masken erhöht den Trinkbedarf bei Schülerinnen und Schülern ebenso wie bei Lehrkräften. Um Unterrichtsstörungen zu vermeiden, ist es erlaubt, bei Einhaltung des Mindestabstands, der durch die Sitzordnung sichergestellt ist, bei Bedarf im Unterricht zu trinken. In den 5-Minuten-Pausen ist das Essen und Trinken nur im Freien gestattet, da hier der einzuhaltende Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann. Das Absetzen der Maske ist außerhalb des Schulgebäudes nur zum Essen und Trinken gestattet.
12.03.2021
Laut Information des Hessischen Kultusministeriums vom 9. März 2021 zum Schul- und Unterrichtsbetrieb für die Zeit vom 22.03. bis 01.04.2021 sollen die letzten beiden Wochen vor den Osterferien für den Einstieg in den Wechselunterricht genutzt werden. Hierbei wird den Schulen bei der Planung und Durchführung ein gewisses Maß an Flexibilität zugebilligt. Jedoch soll vor Ostern für jede Schülerin/jeden Schüler an mindestens einem Tag pro Woche Präsenzzeit an der Schule stattfinden.
Nach intensiver Abwägung der derzeitigen Unterrichtssituation, der Rückmeldungen der Schulgemeinde sowie der technischen Ausstattung und des durch die schrittweise Öffnung erhöhten Ansteckungsrisikos haben wir entschieden, dass bis zu den Osterferien jede Schülerin/jeder Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 10 einmal den Unterricht in der Form, wie er voraussichtlich nach den Osterferien stattfinden wird, in reduzierter Gruppengröße erleben bzw. „ausprobieren“ soll. Dies ermöglicht den Kindern und Jugendlichen zugleich wieder den sozialen Kontakt zu Klassenkameradinnen und -kameraden, der vielen Halt und Zuversicht gibt und damit nicht zu unterschätzen ist.
Nach den überwiegend positiven Rückmeldungen zum bestehenden Modell des stundenplanmäßigen Streamens von Präsenzunterricht in die Distanzlerngruppe haben wir vom Träger die Zusage erhalten, alle benötigten Klassenräume gleichermaßen wie in den Jahrgangsstufen 5 und 6 technisch ausstatten zu können.
Zusätzlich zum Wechselunterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in A- und B-Gruppen werden nun auch die verbleibenden Klassen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 in A- und B-Gruppen aufgeteilt. In den letzten beiden Unterrichtswochen vor den Ferien wird an jedem Tag nur eine halbe Jahrgangsstufe zusätzlich zu den Klassen 5 und 6 an die Schule geholt. Für die andere Gruppe wird der Unterricht aus dem Klassenzimmer nach Hause gestreamt. Zudem hat im wöchentlichen Wechsel jeweils ein kompletter Oberstufenjahrgang Unterricht vor Ort. Dies bedeutet für die Q-Phase, dass sie in der letzten vollen Woche vor Ostern (22. – 26.03.) im Distanzlernen unterrichtet wird, damit auch für die E-Phase eine ganze Unterrichtswoche in Präsenzform stattfinden kann. Zu dieser Entscheidung haben uns die Rückmeldungen der Lehrkräfte bewogen, dass sich in jedem Kurs eine gewisse Anzahl von Schülerinnen und Schüler kaum oder gar nicht am Unterricht beteiligt. Dieser Jahrgang ist außerdem durch die fehlende Versetzungsentscheidung im vergangenen Schuljahr teilweise mit hohen Lerndefiziten belastet, die für die betroffenen Schülerinnen und Schüler schwer eigenständig aufzuarbeiten sind. Zudem klagt die Q-Phase derzeit über eine hohe Belastung durch den erneuten Wechsel von Distanz- auf Präsenzunterricht, sodass sich eine Woche im Distanzlernen hilfreich auf die Vorbereitung der Klausuren auswirken kann.
Für die Lerngruppen der E- und Q-Phase im Präsenzunterricht werden große Unterrichtsräume genutzt, die die Einhaltung der Abstandsregeln ermöglichen.
Es gilt folgender Plan:
Sekundarstufe I:
Sekundarstufe II:
22.-26.03.2021: Die E-Phase nimmt in kompletter Jahrgangsstärke am Präsenzunterricht teil. Die Q-
Phase erhält Distanzunterricht nach Stundenplan.
29.03.-01.04.2021: Die Q-Phase nimmt in kompletter Jahrgangsstärke am Präsenzunterricht teil. Die E-
Phase erhält Distanzunterricht nach Stundenplan.
Die Einteilung der Klassen in A- und B-Gruppen erhalten Sie in der nächsten Woche über die Klassenleitungen.
In der E-Phase werden vor Ostern keine Klausuren geschrieben. Bereits angesetzte Klausuren in der Q-Phase werden u.U. verschoben. Dies wird in der nächsten Woche bekannt gegeben. In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 werden vor den Osterferien keine Klassenarbeiten und Lernkontrollen geschrieben.
Nach den Osterferien kann in der Sekundarstufe I voraussichtlich nur noch eine Klassenarbeit in den Hauptfächern erfolgen. Es muss davon ausgegangen werden, dass bis zu den Sommerferien nicht in allen Nebenfächern Lernkontrollen geschrieben werden können. Die Termine werden über die Fachlehrkräfte den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt.
Bis zu den Osterferien werden weiterhin keine AGs angeboten.
LRS-Förderkurse (5II, 6 II) und Rechtschreibkurse (ab Klasse 9) finden wie bisher für Präsenzgruppen vor Ort statt (keine Streaming-Verpflichtung an Präsenztagen für die Distanzgruppe). Die Cafeteria bietet sowohl Mittagessen als auch Pausenverpflegung in reduzierter Form an.
Die Tagesheimschule findet wie gewohnt statt; Ankündigungen erfolgen durch THS-Leitung.
Die Schulbusse fahren wie gewohnt weiter.
Es ist davon auszugehen, dass nach den Ferien die Schule mit einem Wechselmodell wieder schrittweise geöffnet wird. Wir planen nach den Erfahrungen mit verschiedenen Unterrichtsmodellen, den Unterricht in A- und B-Wochen in allen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I fortzuführen: Die Schülerinnen und Schüler werden in zwei Gruppen und im wöchentlichen Wechsel in Präsenzform unterrichtet. Der Unterricht wird zeitgleich aus dem Klassenraum für die Distanzgruppe nach Hause gestreamt. Abhängig von den Vorgaben des Landes denken wir derzeit auch über verschiedene Möglichkeiten des Wechselunterrichts in der Oberstufe nach.
Auch wenn wir mit der Präsenzbeschulung vor den Osterferien unter den Vorgaben des HKM bleiben, glauben wir eine gute Lösung im Sinne unserer Schülerschaft unter Berücksichtigung der bestehenden und nachvollziehbaren Ängste und Sorgen von Eltern und Kollegium gefunden zu haben. Diese lässt sich mit Blick auf die Anforderungen nach den Osterferien und auf den bereits bestehenden Fortschritt der Unterrichtsentwicklung unter Pandemiebedingungen gut und verantwortungsvoll vertreten.
12.02.2021
Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 22.02.2021
Aus dem Ministerschreiben vom 11. Februar 2021 (hier nachzulesen) erhalten Sie Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 22. Februar für die Jahrgangsstufen 5, 6 und für die Q-Phase. Die Jahrgangsstufen 7 bis E-Phase verbleiben im Distanzunterricht.
Die Klassenstufen 5/6 gehen in einen wochenweisen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht in A-/B-Gruppen in halben Gruppengrößen. Die Schülergruppe im Distanzunterricht wird in den Unterricht vor Ort per Videokonferenz über Teams einbezogen.
Die LRS-Förderkurse sowie der Freie Lernbereich der Klassenstufe 6 finden für die Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht sind, in der Schule statt. Die Schülerinnen und Schüler, die sich in der entsprechenden Woche im Distanzunterricht befinden, werden nicht zugeschaltet.
Die Q2-Phase wird vollständig vor Ort im Präsenzunterricht unter Beachtung der Abstandsregeln in den großen Räumen der Schule unterrichtet. Ein Raumplan wird ausgehängt.
Die Arbeitsgemeinschaften sind weiterhin ausgesetzt.
Die Cafeteria wird in den Mittagspausen und in den großen Pausen ein Angebot bereithalten.
A-/B-Gruppen-Aufteilung und Unterrichtsorganisation in Klasse 5 und 6:
Die Klassenlehrerinnen und –lehrer teilen ihre Klassen in A- und B-Gruppen auf und informieren die Klasse und die Eltern bis spätestens Ende nächster Woche.
22.-26.02. ist eine A-Woche, 01.-05.03. ist eine B-Woche, 08.-12.03. ist eine A-Woche.
Notbetreuung
Eltern der 5. und 6. Klassen melden ihren Bedarf gemäß der im Ministerbrief genannten Bedingungen spätestens bis Donnerstag, den 18.2.2021, 9 Uhr, an Sekretariat@kreuzburg.de .
Hygieneplan 7.0
Der aktualisierte Hygieneplan 7.0 ist auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter „Aktuelle Informationen zu Corona“ einsehbar.
Klassenarbeiten und Lernkontrollen Sek I
Es finden im zweiten Schulhalbjahr keine Vergleichsarbeiten statt. Die Klassenarbeitstermine werden zentral organisiert. Die Anzahl der Klassenarbeiten und schriftlichen Lernkontrollen hängt von der verbleibenden Unterrichtszeit in Präsenzform ab und wird für die Klassenstufen 7-10 bekanntgeben, sobald die Rückkehr in den Präsenzunterricht geklärt ist.
Für die Klassenstufen 5 und 6 werden die Termine von den entsprechenden Fachlehrkräften den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Vor den Osterferien finden ausschließlich Klassenarbeiten in den Hauptfächern statt. Nachschreibearbeiten können auch außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden. Hierüber wird gesondert informiert.
Leistungsnachweise Sek II
ACHTUNG: Die folgenden Informationen stellen den heutigen Planungsstand dar. Eine weitere Anpassung an zukünftige Pandemieentwicklungen ist darüber hinaus möglich.
Aschermittwoch

An Aschermittwoch findet ein gemeinsamer Gottesdienst statt. Dieser wird von 9.20 Uhr bis ca. 9.50 Uhr über Youtube aus der Aula gestreamt. Die unterrichtenden Fachlehrkräfte teilen ihren Bildschirm mit ihren Lerngruppen, sodass sie gemeinsam den Gottesdienst feiern können.
In den folgenden Wochen der Fastenzeit werden uns einzelne Impulse auf Ostern vorbereiten.
08.02.2021
In einem Schreiben vom 08.02.2021 kündigt das Hessische Kultusministerium an, dass frühestens ab dem 22. Februar 2021 die Klassen 1 bis 6 im Wechselmodell unterrichtet werden können. Der Elternbrief kann hier nachgelesen werden.
02.02.2021
Der Rahmen-Hygieneplan 6.0 für die hessischen Schulen enthält bis zum 31.01.2021 befristete Regelungen in dem Bereich Sport (Anlage 2) und Musik (Anlage 3).
Der Kultusminister weist in einem Schreiben vom 2. Februar 2021 darauf hin, dass die Regelungen zum Schulsport in Anlage 2 verlängert werden. Die schulübergreifenden schulsportlichen Wettbewerbe werden weiterhin bis zu den Osterferien ausgesetzt, um zu verhindern, dass Infektionen von außen in die Schulen hineingetragen werden und Infektionsketten nicht mehr nachvollzogen werden können.
Gleiches gilt für die Regelungen zum Gesang und der Nutzung der Blasinstrumente in Anlage 3. Auf Gesang und die Nutzung der Blasinstrumente muss in Gruppen- oder Klassenverbänden in geschlossenen Räumlichkeiten verzichtet werden. In geschlossenen Räumlichkeiten sind nur Einzelunterricht oder Einzelvortrag unter Einhaltung der in der Anlage aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen möglich.
22.01.2021
Das Elternanschreiben des Hessischen Kultusministeriums vom 21. Januar 2021 mit den Bestimmungen zum Unterricht ab dem 1. Februar 2021 wurde an alle Erziehungsberechtigten weitergeleitet. Nachfolgend einige schulspezifische Regelungen:
Zeugniskonferenz
Am Montagnachmittag, den 25. Januar 2021, findet die Zeugniskonferenz statt. Der Unterricht ab der 6. Unterrichtsstunde entfällt an diesem Tag.
Zeugnisausgabe
Die Ausgabe der Zeugnisse wird wie folgt organisiert:
| Q1 | Donnerstag, 28. Januar 2021 | Unterricht bis einschließlich 4. Stunde, dann Ausgabe von 12 – 15 Uhr im Wintergarten der Cafeteria mit Ausgabe der Mathebücher |
| E1 | Freitag, 29. Januar 2021 | Unterricht bis einschließlich 5. Stunde, dann Ausgabe von 12 – 15 Uhr im Wintergarten der Cafeteria. |
| Klassen 5, 7 und 9 | Montag, 1. Februar 2021 | Der Distanzunterricht entfällt in diesen Jahrgangsstufen. Aufgaben erhalten die Schülerinnen und Schüler für diesen Tag über Teams von den Fachlehrkräften. Von 8 bis 12 Uhr können die Zeugnisse im Wintergarten der Cafeteria abgeholt werden. |
| Klassen 6, 8 und 10 | Dienstag, 2. Februar 2021 | Der Distanzunterricht entfällt in diesen Jahrgangsstufen. Aufgaben erhalten die Schülerinnen und Schüler für diesen Tag von den Fachlehrkräften. Von 8 bis 12 Uhr können die Zeugnisse im Wintergarten der Cafeteria abgeholt werden. |
Zur Vermeidung erhöhter Kontakte dürfen Schülerinnen und Schüler die Zeugnisse für Geschwisterkinder mitnehmen.
Der Unterricht am Freitag, den 29. Januar 2021, endet nach der 6. Stunde für die gesamte Schülerschaft.
Informationsveranstaltungen / Elternsprechtage
Alle Informationsveranstaltungen (FLB, Fremdsprachen, Oberstufe etc.) sowie die Elternsprechtage können bis auf Weiteres nur in digitaler Form stattfinden. Informationen werden Ihnen rechtzeitig übermittelt.
Alle Mehrtagesfahren der Klassenstufen 6 und 7, die bis zu den Osterferien geplant waren, können leider nicht stattfinden. Die Zahlungen der Eltern werden zurückerstattet.
Für die E-Phase arbeiten wir derzeit ein alternatives Angebot aus. Die Zahlungen der Eltern werden (vorerst) nicht zurückerstattet. Über das Angebot informieren wir in den nächsten Tagen.
Die Sozialpraktika der Jahrgangstufe 10 sind hiermit abgesagt.
Die Berufspraktika der Q-Phase können nicht in der angekündigten Zeit stattfinden. Weitere Informationen werden in der kommenden Woche folgen.
Frühlingsmarkt
Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung gibt es noch keine Terminfestsetzung für den Frühlingsmarkt.
08.01.2021
Mit dem 11.01.2021 (derzeit gültig bis 31.01.2021) werden die Vorgaben des Kultusministeriums bzgl. eines weitgehenden Wechsels in den Distanzunterricht umgesetzt.
Diese können Sie unter
https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/start-nach-den-weihnachtsferien
einsehen und nachlesen.
Zudem wurden am 07.01.2021 ergänzende Informationen an die Mail-Adressen der Eltern versendet.
Eltern wenden sich bitte an sekretariat@kreuzburg.de, falls sie am 07.01. keine E-Mail erhalten haben.
19.12.2020
Am 18. Dezember 2020 wurden wir über einen weiteren positiven Corona-Fall in der Sekundarstufe I informiert. Erste Symptome der Infektion tauchten bei der Person am letzten Präsenztag der Schule auf. Deshalb wurde eine Identifizierung der Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2 noch am Freitagnachmittag vorgenommen und sowohl Eltern als auch Lehrkräfte und das Gesundheitsamt wurden informiert. Am Samstag kamen die Antwortschreiben des Gesundheitsamtes, welche am gleichen Tag an die betroffenen Familien weitergereicht wurden.
18.12.2020
Vor Beginn der Weihnachtsferien hat sich die erweiterte Schulleitung mit der Durchführung der Fahrten vor den Osterferien in den Jahrgangsstufen 6, 7 und 11 befasst. Um einer Erhöhung möglicher Stornierungskosten vorzubeugen, wurden die gebuchten Häuser um Stellungnahmen zu den bestehenden Konditionen angefragt. Auch wenn die derzeitigen Infektionszahlen keine positive Entwicklung erwarten lassen, bleibt uns, ohne dass sich die Stornokosten erhöhen, noch ein wenig Zeit für die Entscheidung, ob die Fahrten abgesagt werden müssen. Es fällt uns schwer, die Hoffnung aufzugeben. Gerne würden wir unseren Schülerinnen und Schülern das gemeinsame Erleben einer Klassenfahrt wünschen. Dennoch muss mit dem Risiko, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, verantwortlich umgegangen werden.
Ähnlich verhält es sich mit der Durchführung der Sozial- und Berufspraktika. Über eine Teilnahme vor Ostern entscheiden wir ebenfalls in der zweiten Januarhälfte.
13.12.2020
Im Laufe des heutigen Sonntags haben die Bundeskanzlerin und die Landesregierungen die neuen Maßnahmen für die Eindämmung der Corona-Pandemie bekannt gegeben und für Schulen konkretisiert. Wir möchten Sie an dieser Stelle über die daraus resultierenden Änderungen für die letzte Schulwoche vor den Weihnachtsferien informieren:
10.12.2020
Wir hoffen, dass nach den Weihnachtsferien der Unterricht wieder unter normaleren Bedingungen durchgeführt werden kann.
Nach derzeitigem Planungsstand wird der Unterricht am letzten Schultag vor den Osterferien für alle Jahrgangsstufen um 10.05 Uhr enden.
03.12.2020
Die im Elternbrief vom 09.11.2020 veröffentlichten Maßnahmen im Rahmen des Stufenplans 3 gelten vorerst bis zum Beginn der Weihnachtsferien.
Bis zum Beginn der Weihnachtsferien finden keine Arbeitsgemeinschaften statt.
Bis zum jetzigen Stand 03.12.2020 wurden uns keine weiteren Infektionsfälle gemeldet.
Einzelne Schülerinnen oder Schüler befinden sich zeitweise in Quarantäne, diese Anzahl ist allerdings auch sehr gering.
24.11.2020
Mit dem heutigen Eintrag informieren wir über einen weiteren Corona-Fall in der Schülerschaft der Sekundarstufe II. In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt wurden an der Schule Kontaktpersonen der Kategorie 1 und der Kategorie 2 identifiziert. Dementsprechend hat die Schulleitung Schulbesuchsverbote für Mitschülerinnen und -schüler der Kategorie 1 ausgesprochen, verbunden mit der Empfehlung, eine Quarantäne eigenverantwortlich einzuhalten, bis die genaue Anweisung durch das Gesundheitsamt erfolgt.
20.11.2020
Bis zum jetzigen Stand wurden uns keine weiteren Infektionsfälle gemeldet.
Einzelne Schülerinnen oder Schüler befinden sich zeitweise in Quarantäne, diese Anzahl ist allerdings auch sehr gering.
09.11.2020
Aufgrund der Pandemielage werden nach den Mitteilungen des Main-Kinzig-Kreises alle Schulen des MKK verbindlich den Stufenplan 3 der Planungsszenarien des Hessischen Kultusministeriums umsetzen. Dieser gilt ab Mittwoch, den 11.11.2020, bis voraussichtlich Freitag, den 11.12.2020, für die Jahrgangsstufen 7 bis Q1.
Ziel des Stufenplans ist die Entlastung der Schülerbeförderung sowie der Unterrichtssituation vor Ort, sodass sich die strengen Hygienemaßnahmen verlässlicher umsetzen lassen.
Die Konsequenzen für unsere Schule sind im Elternbrief nachzulesen.

06.11.2020
Nebenstehend finden Sie die aktuellen Corona-Regeln des MKK (Stand: 2. November 2020).
Die Maskenpflicht wurde um 2 Wochen verlängert.
06.11.2020
In dieser Woche gab es einen bestätigten Covid-19-Fall an der Schule. In Absprache mit dem Gesundheitsamt wurden Ermittlungen durchgeführt und notwendige Maßnahmen eingeleitet.
Unter der Voraussetzung, dass Hygieneregelungen eingehalten wurden, werden Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klassen und Kurse und die Lehrkräfte als Kontaktpersonen der Kategorie 2 eingestuft. Für Personen dieser Kategorie wird keine Quarantäne verordnet.
Folgende Handlungsanweisungen gelten:
Damit wird der Präsenzunterricht der betroffenen Klassen und Kurse weitergeführt.
Wenn individuelle Ermittlungen aufzeigen, dass die Hygieneregeln nicht eingehalten wurden, beispielsweise keine ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung (oder nur ein Visier) getragen wurde, werden die Personen als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft. Diese Personen haben damit ein Schulbesuchsverbot für 14 Tage ausgesprochen bekommen.
Betroffene Schülerinnen und Schüler und deren Eltern sind heute informiert worden.
Nach Aussagen des Gesundheitsamtes ist das Infektionsgeschehen an unserer Schule noch immer sehr niedrig.
30.10.2020
Nach Verlautbarung durch das Hessische Kultusministerium gilt für alle Schulen vom 30.10. bis 11.11.2020 ein „eingeschränkter Regelbetrieb“. Daher müssen in diesem Zeitraum alle Arbeitsgemeinschaften (AGs) entfallen.
14.10.2020
Zum 28. September 2020 hat das Land Hessen den Hygieneplan 6.0 veröffentlicht. Diesen und zugehörige Anlagen können unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona eingesehen werden.
Diese Veröffentlichung stellt auch für unsere Schule die zentrale Vorgabe dar. Mit dem Dokument 06 Hygieneplan 10-2020-FGK haben wir die wesentlichen Punkte für Schülerinnen und Schüler zusammengefasst (Stand 14.10.2020).
In einer aktuellen Pressemitteilung des Main-Kinzig-Kreises wird eine Anordnung zur allgemeinen Maskenpflicht
angekündigt und wirksam werden.
Wir weisen darauf hin, dass wir diese Regelung übernehmen.
Die Masken dürfen lediglich während der Pausen zur Nahrungsaufnahme abgesetzt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Es ist notwendig, den Kindern Masken zum Wechseln (beispielsweise bei Durchfeuchtung) mitzugeben.
Gesichtsvisiere oder FaceShields dürfen ersatzweise verwendet werden. Dies wird jedoch nicht empfohlen, da diese nicht in gleichem Maße einer Ausbreitung von Viren entgegenwirken wie eine Mund-Nase-Bedeckung.

