FAQ zur Romfahrt
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Im Zusammenhang mit der Fahrt nach Rom zum Schuljubiläum 2017 sind eine Vielzahl Fragen entstanden. Die Schülervertretung (SV) hat die häufigsten Fragen der Schüler gesammelt und an die Schulleitung weitergegeben. Die Antworten sind untenstehend nachzulesen.
Weitere offene Fragen können Eltern an den Schulelternbeirat (SEB) und Schüler an die SV einreichen.
FAQ zur Romfahrt
Stand: 21.1.2016
Weitere offene Fragen können Eltern an den Schulelternbeirat (SEB) und Schüler an die SV einreichen.
FAQ zur Romfahrt
- Für welche Jahrgänge ist die Romfahrt verpflichtend? Die Romfahrt ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend, die im Schuljahr 2017/18 in den Jahrgangsstufen 6-Q2 sind.
- Was machen die Schüler und Lehrer, die nicht mit nach Rom fahren? Während dieser Zeit wird von den Lehrkräften, die nicht mit nach Rom fahren möchten, ein projektbezogenes Unterrichtsangebot durchgeführt.
- Hat jede Klasse in Rom dasselbe Programm? Es wird zentrale gemeinsame Elemente geben, an denen alle Schüler gemeinsam teilnehmen, z.B. die Audienz beim Papst, Fahrt nach Assisi.
- Gibt es Möglichkeiten, das Programm selbst zu gestalten? Die Firma Höffmann bietet ein breites Programmspektrum an, aus dem wir Elemente auswählen können. Geplant ist, dass sich eine Vorbereitungsgruppe mit diesen Möglichkeiten beschäftigt. Sowohl jahrgangsspezifische Angebote als auch die Möglichkeit zur Einwahl für kleinere Gruppen sind angedacht.
- Entscheidet der Tutor des Abschlussjahrgangs (jetzige E-Phase) alleine, ob seine TG nach Rom fährt? Die Entscheidung über das Ziel der Studienfahrt der aktuellen E-Phase (2017/18: Q3) treffen die Tutanden mit ihrem Tutor gemeinsam.
- Wie wäre die Abschlussfahrt für die TGs gestaltet, wenn sie sich entschließen, nach Rom zu fahren? Hierzu gab es am 18. Januar 2016 eine Informationsveranstaltung für die TGs der E-Phase.
- Wo könnten die TGs des Abschlussjahrgangs ihre „Zusatztage“ verbringen? / Welche Zwischenhalte auf dem Weg nach Rom sind möglich? Siehe Antwort Frage 6.
- Wie lange wäre die Abschlussfahrt der jetzigen E-Phase, wenn eine TG die gesamte Abschlussfahrt in einer anderen Stadt unabhängig von der Schulgemeinde verbringen möchte? In diesem Fall gelten die bisherigen Rahmenbedingungen für Studienfahrten: 8 Tage mit 7 Übernachtungen und ein Gesamtkostenrahmen von 450€.
- Kann man mit dem Flugzeug nach Rom fliegen? Die Einzelfallprüfung wird zeigen, ob dies aus medizinischen Gründen notwendig ist. In diesem Fall müssen die Kosten von zusätzlich 200-300€ von den Eltern getragen werden.
- Sind Strandaufenthalte eingeplant? Siehe Antwort Frage 4.
- Gibt es in der Unterkunft WLAN? Gegen Gebühr kann man bei der Rezeption ein WLAN-Zugang erhalten, der weite Bereiche des Campingplatzes abdeckt.
- Werden für die späteren 9.-Klässler die Tage der Orientierung zusätzlich durchgeführt? Ja.
- Darf man (auch in den jüngeren Jahrgangsstufen) in Kleingruppen durch Rom laufen? In Abhängigkeit vom Programm (siehe Antwort Frage 4) werden die spezifischen Aufsichtsregularien noch ausgearbeitet.
Wie die Entscheidungsfindung gestaltet wird, entscheidet jede TG für sich – so wie es auch sonst bei den Studienfahrten üblich ist. Eine Prozessvorgabe durch die Schulleitung gibt es nicht. Für die Studienfahrten gilt wie in der Vergangenheit:
„Die Studienfahrt ist Unterricht in anderer Form und das Ziel der Fahrt wird letztlich vom Tutor festgelegt. Selbstredend sind die Schüler und Eltern mit Wünschen und Anliegen dabei zu berücksichtigen.“
Es wurden Angebote für den Gardasee (mit Verona und Venedig) und den Golf von Gatea (kurz vor Neapel, mit Pompeij oder Vesuv) vorgestellt.
Stand: 21.1.2016