Schulbetrieb nach den Osterferien
Entsprechend den aktuellen Informationen des HKM ist für alle Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich ein verpflichtender Selbsttest auf Covid-19 durchzuführen. Die Teilnahme und ein negatives Testergebnis sind Voraussetzungen für den Präsenzunterricht.
In einem Schreiben an die Schulgemeinde wird die schulinterne Verfahrensweise dargestellt:
- Die Testungen der Schülerinnen und Schüler in der 5. und 6. Jahrgangsstufe erfolgen montags und donnerstags in der ersten Stunde im (Teil-)Klassenverband der A- bzw. B-Woche bzw. in den jeweiligen Lerngruppen. In der Q-Phase der Sekundarstufe II finden die Testungen jeweils montags und donnerstags in der zweiten Stunde im Lerngruppenverband statt. Schülerinnen und Schüler, die erst zur dritten Stunde regulär Unterricht haben, müssen zur 2. Stunde anreisen und werden für die Testung einer Testgruppe zugewiesen.
- Ein Formular für die Einverständnis- und Datenschutzerklärung, das am Montag, den 19.04.2021 (1. Schultag nach den Ferien), zur ersten Testung unterschrieben der unterrichtenden Lehrkraft vorgelegt werden muss, kann hier heruntergeladen werden.
Einverständnis- und Datenschutzerklärungen bitte nicht vorab per E-Mail oder auf dem Postweg an die Klassenleitung oder das Sekretariat schicken.
Schülerinnen und Schüler, die keine Einverständniserklärung dabei haben, dürfen nicht den Test durchführen und können somit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie müssen umgehend von ihren Eltern abgeholt werden bzw. nach Kontaktaufnahme mit den Eltern den Heimweg antreten. Die Teilnahme am Distanzunterricht ist dann verpflichtend. In diesem Fall sind Klassenarbeiten/Klausuren zu den regulären Nachschreibeterminen unter besonderen Hygieneauflagen in einem gesonderten Raum nachzuschreiben. - Für die Durchführung bitten wir, dass die Schülerinnen und Schüler jeweils eine Wäscheklammer mitzubringen.
- Alternativ zu den an der Schule organisierten Selbsttests kann auch ein sogenannter Bürgertest durchgeführt werden. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss durch einen personalisierten schriftlichen Nachweis bestätigt werden. Dieser Beleg ist von der Schülerin bzw. dem Schüler zum Testzeitpunkt der unterrichtenden Lehrkraft vorzulegen. Fehlt das Dokument, kann die Schülerin/der Schüler nicht am Unterricht teilnehmen und wird nach Kontaktaufnahme mit den Eltern nach Hause geschickt bzw. von diesen abgeholt. Näheres im Schreiben des Main-Kinzig-Kreises hier.
- Das Angebot der Notbetreuung in den Klassenstufen 5 und 6 wird wie vor den Osterferien weitergeführt. Auch hier gilt die Testpflicht.
- Der Selbsttest findet unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen statt. Die Abnahme der Mund-Nasen-Bedeckung ist nur während der Durchführung des Tests erlaubt. Vor- und nach der Testung wird der Raum gründlich gelüftet. Die Entsorgung des Mülls erfolgt umgehend und in eigens vorbereiteten, verschließbaren Müllbeuteln.
- Gemäß der Vorgabe des MKK (siehe hier) werden positiv getestete Schülerinnen oder Schüler in einen separaten Quarantäne-Raum begleitet. Die Eltern werden umgehend informiert und müssen ihr Kind abholen. In Kooperation mit dem örtlichen Testzentrum kann für Schülerinnen und Schüler unserer Schule direkt im Anschluss im Bürgerhaus von Großkrotzenburg ein zweiter Schnelltest erfolgen. Ist dieser negativ, darf wieder am Präsenzunterricht teilgenommen werden. Bei einem positiven zweiten Ergebnis, besteht die Möglichkeit, vor Ort einen PCR-Test durchzuführen. Erst wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, darf die Schule wieder besucht werden.
- Für den Fall einer positiven Testung stehen für eine sensible pädagogische Begleitung der Klasse die Lehrkraft und bei Bedarf die Schulpsychologin und der Schulseelsorger zur Verfügung.
- Die Testteilnahme und das Testergebnis werden von der unterrichtenden Lehrkraft dokumentiert. Die Anzahl der Testungen sowie die Ergebnisse müssen einmal wöchentlich in nichtpersonalisierter Form für statistische Auswertungen an das Staatliche Schulamt des Main-Kinzig-Kreises weitergemeldet werden.
Natürlich wäre es unser Wunsch gewesen, nach den Osterferien wieder alle Schülerinnen und Schüler im Wechselmodell in der Schule begrüßen zu dürfen. Dies lassen die hohen Inzidenzzahlen leider nicht zu. Die Möglichkeit, Testungen vor Ort verpflichtend durchzuführen, gibt uns die Hoffnung, den Unterricht zumindest in den Klassenstufen 5 und 6 sowie in der Q-Phase vorerst im Wechselunterricht stattfinden zu lassen.

