Schulstart und Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV)
Die aktualisierte CoSchuV bringt für unseren schulischen Ablauf wieder eine Änderung mit sich: In Schulen gelten die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken am Sitzplatz sowie zu täglichen Testungen nicht erst nach der Bestätigung eines positiven Schnelltests durch einen PCR-Test, sondern bereits unmittelbar nach einem Schnelltest mit positivem Ergebnis.
Bitte beachten Sie: Die beiden ersten Wochen nach den Ferien sind wieder Präventionswochen, das heißt, es gelten für alle Maskenpflicht auch am Platz und das dreimalige Testen pro Woche für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht genesen oder geimpft sind.

