Zuschaltung zum Unterricht und neue Corona-Regelung
In einem Schreiben informiert die Schulleitung über die Möglichkeit zur Zuschaltung von Schülerinnen und Schülern in Isolation oder Quarantäne zum Unterricht sowie zum Umgang mit Corona-Infektionen und positiven Schnelltests:
Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, Eltern und Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, dass das erste Schulhalbjahr trotz der Entwicklung der Corona-Zahlen komplett in Präsenzform stattfinden konnte, und möchten Sie nun über die aktuellen Maßnahmen für das zweite Halbjahr informieren.
Zuschaltung von Schülerinnen und Schülern in Quarantäne zum Unterricht
Mit den hohen Inzidenzen steigen in vielen Klassen die Anzahlen der fehlenden Schülerinnen und Schüler. Unterrichtsmaterialien werden in den allermeisten Fällen auf digitalem Wege zur Verfügung gestellt oder erreichen die Erkrankten über die organisierten „Kümmerer“ in den Klassen. Die durch Quarantäne verursachten langen Fehlzeiten erschweren jedoch das erforderliche zeitnahe Nacharbeiten von Unterrichtsinhalten bzw. die parallele Erarbeitung des Stoffs anhand der Unterrichtsmaterialien, sofern es der Krankheitszustand zulässt.
Seit den Sommerferien kam es durch die intensive Nutzung von Schülerendgeräten mit E-Books und Austauschplattplattformen immer wieder zu Lastspitzen, die unsere Infrastruktur teilweise bis an die Leistungsgrenze gebracht haben. Nach dem Ausbau unseres Netzwerks und unserer Internetanbindung in der vorletzten Woche konnten wir in den vergangenen Tagen eine deutliche Entspannung beobachten. Daher haben wir entschieden, die uns zur Verfügung stehenden technischen Mittel erweitert einzusetzen und ein Streaming zusätzlich zum digital gestützten Unterricht zuzulassen.
Ab Montag, dem 7. Februar 2022, bieten wir allen Schülerinnen und Schülern, die sich in Quarantäne oder Isolation befinden, an, dem Unterricht online zu folgen. Dies bedeutet, dass die Lehrkräfte zu Beginn der Stunde über Teams eine im Klassenkalender geplante Sitzung eröffnen. Dieser Sitzung können sich die Schülerinnen und Schüler von zu Hause zuschalten.
Der Unterricht findet jedoch auch weiterhin in gewohnter Weise für die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum statt, sodass die sich in häuslicher Quarantäne/Isolation befindenden Lernenden nur „hörend“ teilnehmen können. Eine Einbindung in das Unterrichtsgeschehen kann nicht vorausgesetzt werden. Die „passive“ Teilnahme am Unterricht von zu Hause aus ist freiwillig und nur für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die sich in Quarantäne oder Isolation befinden und keine körperlichen Krankheitssymptome aufweisen. Im Fokus steht die Gesundung des Kindes. Eine Benotung von Schülerleistungen ist im Zeitraum der Quarantäne bzw. der Krankschreibung nicht zulässig. Während des Streamens wird die Kamera auf den Platz der Lehrkraft am Lehrerpult ausgerichtet sein, nicht in den Klassenraum hinein oder auf einzelne Mitschülerinnen oder Mitschüler.
Wir weisen darauf hin, dass ein Mitschneiden von Unterrichtssequenzen ausdrücklich untersagt ist und der Mediennutzungsordnung widerspricht. Bei Zuwiderhandlungen muss mit schulrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.
Wir hoffen, dass wir mit dieser Maßnahme die Schülerinnen und Schüler, die durch Quarantäne oder Covid-19-Infektion dem Unterricht fernbleiben müssen, bestmöglich unterstützen können.
Umgang mit Corona-Infektionen und positiven Schnelltests
Die Flut an Regelungen zum Verfahren mit Corona-Infektionen an Schulen, die wöchentlich vom Kulturministerium und dem Main-Kinzig-Kreis herausgegeben werden, erfordert immer wieder Aktualisierungen für unseren täglichen Umgang damit und erzeugt zugleich Unsicherheiten innerhalb der Familien. Daher möchten wir Sie über den derzeitigen Stand an der Kreuzburg informieren:
- Positiver Schnelltest an der Schule
Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Selbsttest werden umgehend vor Ort isoliert und von den Eltern abgeholt. Darüber hinaus lassen wir auch enge Kontaktpersonen abholen. Hierzu zählen Geschwisterkinder sowie Schülerinnen und Schüler, die in den vorausgegangen zwei Tagen engen und ungeschützten (d.h. ohne Maske) Kontakt mit der/dem infizierten Lernenden hatten (z.B. Spielen in geschlossenen Räumen) oder etwa Teil einer Fahrgemeinschaft mit eben dieser/diesem waren.
Schul-Besuchsverbot und Freitestung
Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Selbsttest erhalten eine Bestätigung von der Schule und müssen einen PCR-Test privat organisieren.- Fällt der PCR-Test negativ aus, dürfen sie am Unterricht wieder teilnehmen. Der Nachweis muss im Sekretariat vorgelegt werden.
- Fällt der PCR-Test positiv aus, gilt für die bzw. den Infizierten sowie für Geschwisterkinder (Hausangehörige) ein Schul-Besuchsverbot (eine Quarantäne) von 10 Tagen. Dieses kann nach 7 Tagen (für die infizierte Person) bzw. nach 5 Tagen (für Geschwisterkinder) durch eine Freitestung mit Bürgertest verkürzt werden kann.
Für unsere Schule gilt ab sofort:
Andere o.g. enge Kontaktpersonen (Spielkameraden/-innen oder Mitglieder von Fahrgemeinschaften etc.) dürfen am folgenden (zweiten) Tag die Schule nicht betreten und erst am dritten Tag mit einem negativen Bürgertestnachweis wieder am Unterricht teilnehmen, sofern sie frei von Symptomen sind.
Liegt bei einem Haushaltsangehörigen einer Schülerin/eines Schülers ein positiver Schnelltest vor, muss die Schülerin/der Schüler dem Unterricht fernbleiben, bis sich das Ergebnis bestätigt bzw. nicht bestätigt hat. Im Falle einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion gilt für 10 Tage Schulbesuchsverbot, das nach 5 Tagen durch eine Freitestung (Bürgertest ist ausreichend) aufgehoben werden kann. Der Nachweis ist im Sekretariat vorzuzeigen. Voraussetzung für den Schulbesuch ist immer, dass keine Symptome vorliegen. Findet im Zeitraum der Quarantäne eine weitere Covid-19-Ansteckung im selben Haushalt statt, verlängert sich die Quarantäne/das Schulbesuchsverbot nicht erneut.

