Aktualisierung des geltenden Hygienekonzepts nach den Herbstferien
In einer aktuellen Pressemitteilung des Main-Kinzig-Kreises wird eine Anordnung zur allgemeinen Maskenpflicht
- auch im Unterricht
- für die ersten beiden Wochen nach den Herbstferien
- für alle Schulen im Main-Kinzig-Kreis
Wir weisen darauf hin, dass wir diese Regelung übernehmen.
Die Masken dürfen lediglich während der Pausen zur Nahrungsaufnahme abgesetzt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Es ist notwendig, den Kindern Masken zum Wechseln (beispielsweise bei Durchfeuchtung) mitzugeben.
Gesichtsvisiere oder FaceShields dürfen ersatzweise verwendet werden. Dies wird jedoch nicht empfohlen, da diese nicht in gleichem Maße einer Ausbreitung von Viren entgegenwirken wie eine Mund-Nase-Bedeckung.

