Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb MKK – Stand 25.04.2021
Am heutigen Sonntag, dem 25.04.2021, erreichte uns vom Staatlichen Schulamt des Main-Kinzig-Kreises die Information, dass ab Dienstag, dem 27.04.2021, alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden. Eine Ausnahme stellen die Abschlussklassen dar, zu denen auch die Q2-Phase zählt. Für diese Stufe gilt weiterhin Präsenzunterricht vor Ort mit den erforderlichen Hygiene- und Abstandsregelungen sowie regelmäßigen Selbsttestungen.
Die Möglichkeit einer Notbetreuung wird für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe wieder eingerichtet. Der Bedarf kann am morgigen Montag, 26.04.2021, im Sekretariat gemeldet werden.
Am morgigen Montag gilt für die 5. und 6. Jahrgangsstufen Wechselunterricht nach Plan, d.h. Präsenzunterricht für die B-Woche und Distanzunterricht für die A-Woche. Klassenarbeiten, Klausuren und Lernkontrollen, die für morgen angesetzt wurden, finden planmäßig statt. Alle anderen schriftlichen Leistungsnachweise, auch Nachschreibarbeiten, entfallen, sofern kein Wechselunterricht stattfinden kann.
Die Schülerinnen und Schüler werden gebeten, Lehrmaterial wie z.B. Bücher mit nach Hause zu nehmen.
In dem Schreiben des Staatlichen Schulamtes heißt es weiterhin, dass mit dem heutigen Datum, Sonntag, 25. April 2021, die Zuordnung der Schulen des Main-Kinzig-Kreises zur Stufe II bekanntgegeben wird:
II. Inzidenz von mehr als 165
Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden.
Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht, wobei dies für Abschlussklassen spätestens ab Montag, dem 3. Mai 2021, gilt.
Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 165, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen der vorherigen Stufe. Grundlage sind die im Internet durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration veröffentlichten Zahlen und Bekanntgaben.
Sobald sich die Zuordnung aufgrund fallender Inzidenzen verändert, werden wir verlässliche Informationen veröffentlichen.

