Anordnung Maskenpflicht
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Der Main-Kinzig-Kreis ordnet für Schülerinnen und Schüler ab dem 6. Lebensjahr an, eine medizinische Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar, jeweils ohne Ausatemventil)) auch am Sitzplatz zu tragen. Dies gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer und alle betreuenden Personen (z.B. Teilhabeassistenten, FSJler, Praktikanten). Die Anordnung vom 16.11.2021 kann hier nachgelesen werden und gilt bis zum Beginn der Weihnachtsferien 2021.

