Corona-Schutzmaßnahmen an der Schule
Die Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus vom 29.3.2022 hebt die Maskenpflicht in der Schule auf und empfiehlt lediglich das eigenverantwortliche Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen und in Gedrängesituationen. Jede Person ist angehalten, „bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für den schweren Krankheitsverlauf besteht“, besondere Vorsicht walten zu lassen (§1 der Verordnung).
Für unsere Schule hat die Schulleitung nach Rücksprache mit dem Träger entschieden, für die Woche vor den Osterferien die Maskenpflicht im Schulgebäude aufrechtzuerhalten. Hintergrund hierfür sind die weiterhin hohen Inzidenzen und die erhebliche Zahl an Positivtestungen hier in der Schule. Durch ein Aufheben der Maskenpflicht in der letzten Woche vor den Osterferien befürchten wir eine Zunahme des Infektionsrisikos, was u.U. eine Erholung in der unterrichtsfreien Zeit deutlich gefährden könnte.
Nach wie vor gilt jedoch, dass die Masken abgenommen werden dürfen, sobald man an seinem Platz sitzt.
Zur Minimierung des Ansteckungsrisikos für besonders gefährdete Lehrkräfte bitten wir, weiterhin unserer dringenden Empfehlung nachzukommen, die Maske auch in den entsprechenden Unterrichten aufzubehalten. Wir bedanken uns bei den Lerngruppen, die unserer Bitte bisher ausnahmslos nachgekommen sind.
Nach den Ferien werden wir die dann aktuellen Regelungen bekanntgeben.
Auch in der letzten Schulwoche vor den Ferien behalten wir den gewohnten Rhythmus der Testungen bei. Da am Montag wegen des Betriebsausfluges kein Unterricht stattfindet, werden die Testungen am Mittwoch und am Freitag erfolgen. Wir empfehlen und bitten darum, dass die Schülerinnen und Schüler am Dienstag bereits getestet (Bürgertest oder Selbsttest zu Hause) in die Schule kommen, um das Infektionsrisiko nach einem langen Wochenende minimieren. Vielen Dank!

