Durchführung der Schulfahrten vor den Herbstferien
Der Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 08.09.2021 hat nun Planungssicherheit für die anstehenden Fahrten der Jahrgangsstufen 6, 7 und Q3 sowie in Einzelfällen für die Q1. gebracht. Wir freuen uns, insbesondere für unsere Schülerinnen und Schüler, dass sie nach eineinhalb Jahren mit vielen Einschränkungen nun wieder gemeinsam auf Schulfahrt gehen und außerschulische Lern- und Gemeinschaftserfahrungen machen können.
Auf folgende Regelungen möchten wir an dieser Stelle hinweisen:
- Vor Beginn der Fahrt führen alle Teilnehmenden in der Schule den Corona-Selbsttest durch. Wir bitten um Verständnis, dass wir auch genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler von der Testung nicht ausschließen möchten, um eine möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten und mit einem guten Gefühl der Sicherheit die Schulfahrt antreten zu können. Zudem findet vor Ort alle zwei Tage eine Selbsttestung unter Aufsicht der Lehrkräfte statt. Hierzu wird eine ausreichende Anzahl an Tests für alle Schülerinnen und Schüler mitgegeben.
- Vorbereitend werden die Klassen und TGs von den Lehrkräften über die geltenden Hygienevorschriften während der Fahrt und insbesondere in den Unterkünften informiert. Diese gelten verbindlich und müssen eingehalten werden.
- Für alle Schülerinnen und Schüler benötigen wir die im Anhang beigefügte Bestätigung für die Übernahme eventuell anfallender Kosten bei einer notwendigen Absonderung bzw. bei vorzeitiger Rückfahrt im Falle einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2 Infektion. Bitte geben Sie die unterschriebene Bestätigung über Ihr Kind bei der Klassen- bzw. TG-Leitung ab.

