Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien
Nach den Herbstferien werden, wie zu Beginn des Schuljahres, wieder zwei Präventionswochen durchgeführt. Damit gilt bis einschließlich 5. November 2021 die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, auch am Sitzplatz. Außerdem werden die Selbsttestungen wieder dreimal pro Woche (montags, mittwochs und freitags) durchgeführt.
Sollte Ihr Kind bereits gegen COVID geimpft oder von Corona genesen sein, kann es den entsprechenden Nachweis – wenn noch nicht geschehen – in unserer Bibliothek vorlegen und wird damit gemäß den gültigen Verordnungen von der Testpflicht befreit.
Das Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zum Schulbetrieb nach den Herbstferien kann hier nachgelesen werden.

