Update zum Rahmen-Hygieneplan 6.0 für hessische Schulen
Der Rahmen-Hygieneplan 6.0 für die hessischen Schulen enthält bis zum 31.01.2021 befristete Regelungen in den Bereichen Sport (Anlage 2) und Musik (Anlage 3).
Der Kultusminister weist in einem Schreiben vom 2. Februar 2021 darauf hin, dass die Regelungen zum Schulsport in Anlage 2 verlängert werden. Die schulübergreifenden schulsportlichen Wettbewerbe werden weiterhin bis zu den Osterferien ausgesetzt, um zu verhindern, dass Infektionen von außen in die Schulen hineingetragen werden und Infektionsketten nicht mehr nachvollzogen werden können.
Gleiches gilt für die Regelungen zum Gesang und der Nutzung der Blasinstrumente in Anlage 3. Auf Gesang und die Nutzung der Blasinstrumente muss in Gruppen- oder Klassenverbänden in geschlossenen Räumlichkeiten verzichtet werden. In geschlossenen Räumlichkeiten sind nur Einzelunterricht oder Einzelvortrag unter Einhaltung der in der Anlage aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen möglich.

